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Verkehrsinformation für Großolbersdorf und Hohndorf
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[aktualisiert: 22.02.2024] |
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Im
Ortsteil Hohndorf werden die Waldstraße und der untere Teil des
Zschopenweges in der Zeit vom 26.02.2024 bis 30.04.2024 voll gesperrt.
In Großolbersdorf ist die Warmbadstraße vom Abzweig Grünauer Straße
bis Hausnummer 18 ab 26.02.2024 bis 24.05.2024 voll gesperrt. Vom
24.05.2024 bis 28.06.2024 erfolgt die Vollsperrung dann von Hausnummer
18 bis Hausnummer 39b.
Die Maßnahmen sind aufgrund der Fortführung des Breitbandausbaues notwendig.
Es ist vereinbart, dass die Baufirma die Mülltonnen aus den
jeweiligen Sperrbereichen an dafür vorgesehene, für den Entsorger
erreichbare, Sammelstellen bringt. Bitte stellen Sie die Mülltonnen
bereits am Tag VOR DEM ENTSORGUNGSTERMIN bis MITTAG bereit, damit die
Baufirma diese rechtzeitig abholen kann.
Die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf
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Start der Aufrufe zur Einreichung von Projektvorhaben im ländlichen Raum |
[aktualisiert: 05.03.2024] |
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Der Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion Flöha– und Zschopautal e.V. hat die Aufrufe zur Einreichung von Projektvorhaben im ländlichen Raum gestartet.
Aufrufe vom 22. Januar 2024.
Siehe: https://floeha-zschopautal.de/aufrufe-22-01-2024/
Die Einreichfrist für die Projektvorschläge endet am 25.03.2024. Das Entscheidungsgremium findet am 17.05.2024 statt.
Handlungsfeld 1: Grundversorgung und Lebensqualität
Aufruf Nr. 2024/07/1b: Maßnahmen zur Ansiedlung oder zum Erhalt von Gesundheitseinrichtungen
Aufruf Nr. 2024/08/1e: Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes
Aufruf Nr. 2024/09/1e: Erhalt von Kirchen (Außensanierung sowie tragende Konstruktionen in Außenbauteilen)
Aufruf Nr. 2024/10/1e: Erhöhung der Vielfalt des kulturellen Lebens im ländlichen Raum (ausgenommen Brauchtum, wiederkehrende Schul-, Heimat- und Vereinsfeste)
Aufruf Nr. 2024/11/1f: Errichtung/Modernisierung von öffentlichen Spielplätzen
Aufruf Nr. 2024/12/1f: Erhalt von Trauerhallen
Aufruf Nr. 2024/13/1f: Errichtung und Sanierung baulicher Anlagen zur Löschwasserversorgung
Aufruf Nr. 2024/14/2a: Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz für gewerbliche Zwecke
Aufruf Nr. 2024/15/2a: Bauliche Maßnahmen zur Erzeugung und Vermarktung neuartiger Produkte
Aufruf Nr. 2024/16/6b: Abbruch und Teilabbruch baulicher Anlagen, Flächenentsiegelung und Renaturierung
Aufrufe vom 27.02.2024
Siehe: https://floeha-zschopautal.de/4-aufruf-27-02-2024/
Die Einreichfrist für die Projektvorschläge endet am 06.05.2024. Das Entscheidungsgremium findet am 28.06.2024 statt.
Handlungsfeld 1 „Grundversorgung und Lebensqualität“: bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
im Handlungsfeld 3 „Tourismus und Naherholung“: Errichtung und Aufwertung öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur
Handlungsfeld 4 „Bilden“: Erhalt und Weiterentwicklung von Sportstätten in Grund- und Oberschulen
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Ausbau von NGA-Breitbandnetzen für Großolbersdorf und Drebach |
[aktualisiert: 30.01.2024] |
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Ab dem 13. Kalenderwoche (28. März 2022) begannen die Bauarbeiten
zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Großolbersdorf und Drebach.
Ansprechpartner
sind:
* Gemeindeverwaltung
Großolbersdorf, Herr Schreiter, 037369 14133
* Planungsbüro: TKI
Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH, 0371 52 333 0
* Bauunternehmen
Hohndorf: - RAC Rohrleitungsbau Altchemnitz GmbH, Tel. 0371 53 91 60
- Kabel Netzwerk
Service GmbH, Tel. 03726 78 920
* Bauunternehmen
Großolbersdorf/Hopfgarten: Swing Tiefbau GmbH, Tel. 03735 9120
* Bauunternehmen Drebach: Eiffage Infra Ost
* Bauunternehmen Scharfenstein und Venusberg: Aytac GmbH
Die Maßnahme wird in Höhe von 70 % durch die Bundesrepublik Deutschland und zu 30 % vom Freistaat Sachsen nach der Richtlinie "Digitale Offensive Sachsen" gefördert.
Die Förderung des Freistaates erfolgt durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
Es sollen ingesamt 2769 Haushalte und 285 Unternehmen angeschlossen werden. Außerdem erhalten die in den Ausbaugebieten liegenden drei Grundschulen einen Glasfaseranschluss.
Insgesamt sollen 305 km Leerrohre mit 637 km Glasfaser geschaffen werden. Dafür sind rund 111 km Tiefbauleistungen notwendig.
In der Gemeinde Großolbersdorf werden die Ortsteile Hopfgarten und Hohndorf vollständig und im Ortsteil Großolbersdorf der Bereich ab der Grünauer Straße 46 ans Glasfasernetz angeschlossen.
In der Gemeinde Drebach werden die Ortsteile Drebach, Scharfenstein, Venusberg und Spinnerei erschlossen.
Bis zum 31. Dezember 2023 wurden bisher rund 15 Millionen EURO für Bau- und Planungsleistungen ausgegeben.
Die 5 POP-Standorte wurden errichtet. Von den 111 km Tiefbau wurden 89 km fertiggestellt. von den 58 Verteilkästen wurden 51 errichtet. Von den 1627 Gebäuden wurden 1308 tiefbauseitig angebunden und bei 718 erfolgte die Glasfasermontage.
In Großolbersdorf wurden von den geplanten 31,5 km Tiefbau 22 km fertiggestellt. 13 der 14 Verteilerkästen wurden errichtet. 140 der 160 geplanten Gebäudeanschlüsse wurden tiefbauseitig fertiggestellt.
Hopfgarten und Grünau sind die Tiefbauarbeiten abgeschlossen. Derzeit erfolgt in den Ortsteilen Großolbersdorf, Hopfgarten und Grünau der Einbau der Glasfaserleitungen.
Im Jahr 2024 ist der Abschluss der Tiefbauarbeiten vorgesehen, einschließlich der Erweiterung "Graue Flecken" (weitere 9 km Tiefbau), d. h. die Erschließung der Warmbadstraße, Seilergasse, Meyweg und Karl-Stülpner-Weg.
Im Ortsteil Hohndorf wurden 11,8 km der geplanten 12,7 km Tiefbau fertiggestellt. Alle 8 Verteiler wurden errichtet. Von den 250 Gebäuden wurden 215 bereits tiefbauseitig erschlossen und bei 127 wurden die Glasfaserkabel eingezogen.
Im Jahr 2024 ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen.
In Scharfenstein wurden die geplanten 10 km Tiefbau fertiggestellt und alle 8 Verteilkästen errichtet.
Von den 220 Hausanschlüssen wurden 198 tiefbauseitig fertiggestellt, bei 184 erfolgte der Glasfasereinbau.
Die Inbetriebnahme soll 2024 erfolgen.
In Drebach wurden von den 32,6 km 26 Kilometer fertiggestellt. Von den 17 Verteilkästen wurden 13 errichtet.
Von den 640 Hausanschlüssen wurden 423 tiefbauseitig fertiggestellt, bei 208 erfolgte der Glasfasereinbau.
Das Oberdorf Drebach soll 2024 in Betrieb genommen werden. Im Niederdorf soll bis Jahresende 2024 die Bauarbeiten abgeschlossen werden.
In Venusberg (mit Spinnerei und Wilischthaler Straße) wurden von den geplanten 25 km, 19,5 km tiefbaumäßig fertiggestellt. 9 der 11 Verteilerkästen wurden gesetzt.
Von den 357 geplanten Gebäudeanschlüssen wurden 332 teifbaumäßig fertiggestellt und bei 180 erfolgte die Glasfaser-Montage.
Die Bauarbeiten solle bis Mitte 2024 abgeschlossen werden.
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Lärmkartierung 2023 |
[aktualisiert: 28.09.2023] |
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Die Gemeinde Großolbersdorf informiert über die Ergebnisse der Lärmkartierung 2023, diese ist Grundlage für die Bewertung der Lärmsituation in der Gemeinde.
Die Lärmkarten finden Sie in der beiliegenden pdf.Datei, im Amtsblatt 06/2023 und unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm#article26003 .
Anregungen und Stellungnahmen zur Lärmminderung können bis zum 31.Juli 2023 bei Herrn Seifert, Bauamt, Am Rathaus 8 in 09432 Großolbersdorf abgegeben werden.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der Gemeinderatssitzung am 19.September 2023 beraten.
Im Zeitraum vom 01. bis 31.Oktober wird der Lärmaktionplan in der Gemeindeverwaltung Großolbersdorf ausliegen.
Der Lärmaktionplan wird in der Gemeinderatssitzung am 28.11.2023 beschlossen und danach im Amtsblatt und auf der Internetseite veröffentlicht. |
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Hinweis zur Bereitstellung der Mülltonnen für die Leerung
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[aktualisiert: 28.09.2023] |
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Hinweis zur Bereitstellung der Mülltonnen für die Leerung
Sehr geehrte Damen und Herren Anlieger in Baustellenbereichen im Gemeindegebiet,
bitte stellen Sie die Mülltonnen, welche geleert werden sollen, am
TAG VOR DEM EIGENTLICHEN ENTSORGUNGSTERMIN bis 14:00 Uhr sichtbar an die
GRUNDSTÃœCKSGRENZE.
Damit wird gewährleistet, dass die Baufirma nötigenfalls die Tonnen rechtzeitig an einen Sammelplatz bringen kann.
Diese Mitteilung können Sie gern an Nachbarn oder Verwandte, welche ebenfalls betroffen sein könnten, weiterleiten.
Vielen Dank.
Die Gemeindeverwaltung.
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Führerscheinumtausch der Geburtsjahrgänge 1959-1964 |
[aktualisiert: 28.09.2023] |
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Führerscheinumtausch
Geburtsjahrgänge 1959 - 1964
Wie
schon aus diversen Medienveröffentlichungen bekannt, verlieren Führerscheine in
Papierform, der Geburtsjahrgänge 1959 – 1964 zum 19.01.2023 ihre Gültigkeit.
Die
betroffenen Führerscheininhaber müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde des
Erzgebirgskreises rechtzeitig einen Umtauschantrag stellen, um für die Zeit ab
dem 19.01.2023 einen gültigen Kartenführerschein vorweisen zu können.
In
der Gemeindeverwaltung liegen zu unseren Öffnungszeiten ab sofort die dafür
nötigen Antragsformulare des Landratsamtes aus.
Das
Antragsformular findet sich allerdings auch im Internet, auf der Homepage des
Erzgebirgskreises: www.erzgebirgskreis.de (https://production.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/buergerservice/fahrerlaubnisbehoerde)
Ihren
ausgefüllten Antrag sowie ein biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie
und eine Kopie des alten Papierführerscheins, senden Sie bitte direkt an das
Landratsamt
Erzgebirgskreis,
Fahrerlaubnisbehörde,
Paulus-Jenisius-Straße
24,
09456
Annaberg-Buchholz.
Der
Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamts in die dort befindlichen
Briefkästen eingeworfen werden.
Das
Landratsamt wird für Sie, nach Erhalt und Prüfung Ihres Antrags, bei der
Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen lassen. Nach der Bestellung
erhalten alle Antragsteller eine Zahlungsaufforderung mit weiteren Hinweisen
zum Erhalt des neuen Führerscheins.
Die
dort anfallenden Kosten liegen zwischen 25,30 € und 28,43 €.
Bitte
beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen in Fahrerlaubnissachen nur am
Standort Annaberg-Buchholz möglich sind und aus Gründen des Infektionsschutzes
aktuell möglichst vermieden werden sollen. Sie sind derzeit nur mit Termin
möglich. Nähere Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises.
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Neues aus der "SG Hohndorf" und von den "Volleyballfreunden Hohndorf" |
[aktualisiert: 28.09.2023] |
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SG Hohndorf meets Volleyball und lädt zum Mitmachen ein
Die Sportfreunde der SG Hohndorf e.V. freuen sich im neuen Jahr 2023 die Volleyballfreunde Hohndorf in unserem Verein begrüßen zu dürfen.
Ab dem 01.01.2023 bietet die SG Hohndorf sportlich Interessierten nun auch die Möglichkeit, sich beim Freizeit-Volleyball aktiv zu zeigen und sich so am Sportleben zu beteiligen.
Möglich wird dies, da die bereits seit vielen Jahren bestehende Sportgruppe, die Volleyballfreunde Hohndorf, sich unserer SG Hohndorf angeschlossen haben und dort eine neue Abteilung bilden.
Zu den Abteilungen Schach, Freizeit-Fußball und Gymnastik, die für Interessierte, ob jung und alt, schon lange als verlässlicher Anlaufpunkt für gemeinsame sportliche Betätigung bekannt sind, kommt damit nun eine weitere attraktive Sportart hinzu.
Für Interessierte an unseren Angeboten besteht selbstverständlich die Möglichkeit, sich unserem Verein anzuschließen und mit uns das Sportleben in Hohndorf erfolgreich, natürlich verbunden mit der notwendigen Portion Freude am Spiel, weiter zu gestalten.
Unser Ziel ist, zukünftig auch Kinder und Jugendliche wieder mehr als bisher sportlich aktiv werden zu lassen und in unser Vereinsleben einzubinden.
Daher sind auch alle, die bisher keine Erfahrung und tiefere Kenntnisse bei der Ausübung unserer Sportarten haben, herzlich zu einem Besuch und Probetraining eingeladen.
Also traut Euch, sprecht uns an und werdet Teil unseres Vereins!
Euer Vorstand der SG Hohndorf
SG Hohndorf Trainingszeiten und Ansprechpartner
Die Trainings- und Ãœbungszeiten der Abteilungen der SG Hohndorf e.V. und unsere jeweiligen Ansprechpartner im Ãœberblick:
Freizeit-Fußball
Trainingszeit: jeden Montag, 19.30 Uhr Treffpunkt: Haus der Begegnung Ansprechpartner: René Fritzsche (Tel. 0162 / 80 32 731)
Gymnastik
Trainingszeit: jeden Mittwoch, 20.00 Uhr Treffpunkt: Haus der Begegnung Ansprechpartner: Beate Wagler
Schach
Trainingszeit: jeden Freitag, 18.00 Uhr (Jugend/Nachwuchs) Trainingszeit: jeden Freitag, 19.00 Uhr (Erwachsene/Wettkampf) Treffpunkt: Haus der Begegnung Ansprechpartner: Johannes Kehrer
Freizeit-Volleyball
Trainingszeit: jeden Donnerstag, 20.00 Uhr Treffpunkt: Haus der Begegnung Ansprechpartner: André Zschocke (Tel. 0177 / 560 75 22) |
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Baumaßnahme Abwasserregulierung Gebäude Meyweg 1 und 2 |
[aktualisiert: 28.09.2023] |
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Die aus dem Programm ELER geförderte Maßnahme verbessert die Abwasseranlagen (Regenwasser/Schmutzwasser) der Gebäude Meyweg 1 und 2. Der Zeitraum der Bauarbeiten war von August bis Ende Oktober 2022.
Die förderfähigen Ausgaben betrugen ca. 131 T€. Davon erhielten wir eine Förderung von 67 T€. |
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Friedhofshalle Hohndorf saniert |
[aktualisiert: 28.09.2023] |
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Die Friedhofshalle Hohndorf konnte im vergangenen Jahr durch eine Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) iM Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 saniert werden.
Dabei wurde das Dach neugedeckt, die Fassade wurde neu gestrichen und die Fenster wurden erneuert. Der Innenraum wurde gestrichen und der Fußboden neu versiegelt. Außerdem wurden die Toiletten komplett saniert.
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Ukraine-Hilfe im Erzgebirgskreis/ Sonderförderung Ehrenamt |
[aktualisiert: 31.05.2022] |
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Ein Zustrom von Ukraine-Flüchtlingen ist bereits auch in unserer Region angekommen. Mit der Verteilung auf die Gemeinden soll diese Woche (11. KW) begonnen werden. Genaue Zahlen können momentan noch nicht genannt werden. Die Prognosen deuten aber auf einen großen Bedarf an möblierten Unterkünften und auch Geld- bzw. gezielten Sachspenden hin.
Gebrauchsfähige Sachspenden (Betten, Matratzen, Stühle,
Tische, Schränke, Waschmaschinen, Kühlschränke, Kochmöglichkeiten,
sonstige Küchenmöbel) werden dringend in Großolbersdorf benötigt. Diese
bitte vorrangig an die Gemeindeverwaltung melden.
Wie sie außerdem helfen können, insbesondere Meldung von Unterkünften, erfahren Sie auf der Seite "Ukraine-Hilfe" des Erzgebirgskreises über nachfolgenden Link am Ende dieses Artikels oder gern auch über die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf unter 037369/ 141-0 oder 141-12.
Grundlage für die Entschädigung
bzw. Finanzierung der Unterkunftskosten, die dem Vermieter für den Zeitraum der Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist ein abgeschlossener Nutzungs- bzw. Überlassungsvertrag für diesen Zeitraum.
Ein Muster für einen Nutzungs- und Überlassungsvertrag kann Ihnen durch die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf zur Verfügung gestellt werden.
Ein wichtiger Hinweis: Wer Flüchtlinge aufnimmt, welche nicht gezielt durch den Landkreis bzw. die Kommune zugeteilt wurden und nicht nur auf Durchreise sind, muss diese unbedingt beim Landratsamt Erzgebirgskreis anmelden. Die Flüchtlinge und auch Vermieter können sonst keine finanzielle Unterstützung erhalten.
Hierfür ist es zunächst ausreichend, eine Mitteilung unter Angabe
von Name, Vorname, Geburtsdatum, derzeitiger Anschrift und der
telefonischen Erreichbarkeit, sowie wenn möglich inklusive einer
digitalen Passkopie an die E-Mail-Adresse: Anmeldung-Ukraine@kreis-erz.de zu senden.
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Außerdem möchten wir noch auf Unterstützung und Fördermöglichkeiten, speziell für ehrenamtliche Helfer, wie Privatpersonen, Vereine oder Initiativen aufmerksam machen:
1.)
"Sonderförderung
Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" - Ehrenamt (für gemeinnützige Organisationen)
Die Aktion Mensch stellt mit der
"Sonderförderung
Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" eine Möglichkeit, für schnelle
und unbürokratische Hilfe zur Verfügung. Informationen erhalten Sie über den Link: Sonderförderung Ukrainekrieg: Hilfe
für geflüchtete Menschen – Ehrenamt im Erzgebirge
(erzgebirgskreis.de)
2.)
Viele Vereine
und Initiativen setzen sich bereits aktiv für die ankommenden Menschen
aus der Ukraine ein, andere machen sich gerade auf den Weg. Neben hoher
Motivation und Einsatzbereitschaft, sind aber auch viele Fragen zu klären, z.B. zu Fördermitteln, rechtlichen Rahmenbedingungen oder
Unterstützungsangeboten. Um gemeinsame Antworten zu finden, hat
die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) kurzfristig
ein entsprechendes Format aufgelegt, um ehrenamtlich Engagierte bei
ihrer Arbeit zu unterstützen.
Ehrenamt hilft gemeinsam. Engagiert für Geflüchtete
aus der Ukraine. – Erzgebirgskreis
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Lärmaktionsplan der Gemeinde Großolbersdorf |
[aktualisiert: 28.09.2023] |
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Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, 2002/49/EG - kurz Umgebungslärmrichtlinie. Diese legt fest, dass anhand von Lärmkarten der Umgebungslärm für Hauptverkehrswege und Ballungsräume zu ermitteln ist und entsprechend den Kartierungsergebnissen Lärmaktionspläne aufzustellen sind mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern.
Die Lärmkartierung erfolgte gemäß den Vorgaben des BImSchG § 47c für Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/a (ca. 8.200 Kfz/24 h) durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen. Das betrifft die Ortsdurchfahrten der B174 von Hohndorf und Großolbersdorf, auf einer Länge von 5,6 km.
Die erstellten Lärmkarten sollen im Lärmaktionsplan ausgewertet und im Ergebnis Bereiche herausgearbeitet werden, in denen aufgrund der Lärmbelastungen und Lärmbetroffenheiten Handlungsbedarf besteht (Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung).
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden unter Einbindung bereits bestehender Planungen Strategien der Lärmminderung entwickelt und Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung in den Maßnahmenbereichen erarbeitet. Die Maßnahmenkonzepte münden im Lärmaktionsplan, in dem die Aktivitäten der Gemeinde Großolbersdorf dargestellt werden.
Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.grossolbersdorf.de, im Amtsblatt 01/2018, in der Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2018 und unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm#article26003.
Nachdem bis zum 31. März 2018 18 Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind, wurden diese ausgewertet.
Hierbei äußerten 12 der betroffenen Anwohner die Dringlichkeit nach einer Ortsumgehungsstraße. 11 Anwohner sind gegen Lärmschutzmaßnahmen, da diese zu wenig Wirkung hätten. Für die Einziehung einer Fahrspur sprachen sich 4 Betroffene aus, dabei käme auch eine Begrünung der nicht genutzten Fahrspur in Betracht. Des weiteren wurde 3 mal geäußert, die Straße für den Transitverkehr zu sperren, jeweils 2 mal kam eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h und ein teilweise Einhausen bzw. Übertunnelung der B 174.
Weitere Anmerkungen waren die Feinstaub-/ Abgaskonzentration und die daraus resultieren Gesundheitsgefahr, das Müllproblem, das erschwerte Linksabbiegen und die Gefahr für die Fußgänger.
Eine Bürgerin bemängelte falsche Verkehrsdurchlaßzahlen (8.000 Kfz./Tag) bei der Lärmkartierung. Unsere Recherche ergab, dass die Firma GAF mit den richtigen Zahlen ca. 14.000 Kfz./Tag gerechnet hat. In der Gemeinderatssitzung am 24.April 2018 soll der Gemeinderat über den „Entwurf des Lärmaktionsplanes“ beschließen.
Ab dem 02. bis zum 28. Mai 2018 lag der „Entwurf des Lärmaktionsplanes“ im Sekretariat des Bürgermeisters am Rathaus 8 in Großolbersdorf zu den Sprechzeiten aus. Anregungen und Hinweise konnten in schriftlicher Form oder zur Niederschrift vorgebracht und bis Auslegungsende bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
In der 43.Gemeinderatssitzung am 29. Mai 2018 stand der Beschluss zum Lärmaktionsplan auf der Tagesordnung.
Aufgrund der nicht eingegangenen Stellungnahmen beschloss der Gemeinderat in o.g. Sitzung mit der Beschlussvorlage GR 159/05/18, dass keine Abwägung durchgeführt werden muss.
Der Lärmaktionsplan wurde dann mit der Beschlussvorlage GR 160/05/18 einstimmig durch den Gemeinderat beschlossen.
Das Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes erfolgt mit Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.05.2018 im Amtsblatt-Nr. 06/2018 am 27.06.2018 und auf unserer Gemeindehomepage www.grossolbersdorf.de/News im PDF-Format.
Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess. In 5 Jahren werden wir einen weiteren überarbeiteten bzw. aktualisierten Lärmaktionsplan vorlegen müssen.
Wir setzen uns weiterhin für unsere Bürger ein, um eine Minderung der Lärmbelastung herbeizuführen.
Auch werden wir erneut straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen beantragen, wie z.B. die Einziehung einer Fahrspur in Hohndorf. Dem großen Ziel „Ortsumgehung“ muss auch künftig Nachdruck auf politischer Ebene verliehen werden.
Wir möchten uns bei allen Bürgern, die eine Stellungnahme abgegeben haben, für ihre Mithilfe bedanken und hoffen auch in Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit zu diesem Thema.
Uwe Günther, Bürgermeister und Christoph Seifert, Gemeindeverwaltung
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Planung für die Bundesstraße 174 - OU Großolbersdorf / Hohndorf - Vorarbeiten auf Grundstücken |
[aktualisiert: 31.05.2022] |
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Die Straßenbaubehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr) beabsichtigt, in der Gemeinde Großolbersdorf, den Gemarkungen Großolbersdorf und Hohndorf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. g. Bauvorhaben durchzuführen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, müssen in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 18. November 2019 bis 15. Mai 2020 Vorarbeiten durchgeführt werden und zwar Vermessungsarbeiten.
Zur Durchführung der Arbeiten müssen die Grundstücke durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung betreten und ggf. befahren werden.
Folgende Flurstücke sind in der Gemarkung Großolbersdorf betroffen: 885, 892, 898, 1108, 899a, 907, 908, 908a, 915, 922, 925/1, 284/1, 909, 1099/8,1100, 920, 919, 930, 928, 940, 937, 945, 942, 957, 952, 951, 974, 967, 968/1, 979, 984/1, 984b, 985/4, 985/3, 996b, 999a, 995, 994, 1005b, 1006, 1007, 1010a, 992, 991, 988/7, 1011, 1012, 1010, 1014. 1015, 1106, 1016, 1013, 1017, 990, 333, 332/2, 332/3, 332/4, 332b, 331, 330f, 330/2, 330/5, 331/2, 331/1, 330/7, 330/8, 330/4, 330/9, 330/11, 330e, 1096/96, 1096/97, 1096/98, 1096/99, 1096/102, 330/10, 330/12, 1096/100, 327a, 1096/101, 327/5, 1019, 1022/2, 1023, 1022/1, 1028/1, 1028/2, 1027, 1023a, 322, 321/1, 1049/5, 1049/4, 1090/4, 334/3, 335/3, 334/1, 1090/5, 1090/6, 1050, 1161, 1152, 1162, 1163, 1057, 1105, 1052/1, 1104/1, 335/1, 335/5, 1090/2, 1052/3, 1090/7, 1104/3, 1062/12, 1101/1, 336/1, 1062/9, 1062/6, 342/2, 342/3, 1090/8, 1068/1, 1067/1, 1062/1, 1062/2, 1062/4, 1062/7, 1062/10, 1062f, 1062g, 1062, 1063, 1061, 1096/87
Folgende Flurstücke sind in der Gemarkung Hohndorf betroffen: 214/1, 214/2, 214/3, 215/1, 215/2, 216/1, 216/2, 217/1, 218/11, 219/2, 219/3, 220/1, 220/2, 220/3, 173a, 202/6, 2/5, 2/6, 2/7, 202/17, 202/18, 87/6, 202/21, 3/2, 3/3, 4a, 171a, 173/1, 173/2, 221/2, 221/4, 221/5, 198/1, 161/2, 161/3, 161/4, 171/6, 162/1, 162/2, 163, 221/3, 221b, 171/4, 137, 30/7, 131/4, 132/14, 124/2, 121/7, 116, 111/1, 108/1, 30/2, 30/4, 30/5, 30/8, 193/4, 103/15, 90/24. 96/12, 195/1, 93
Eine Dokumentation mit der Darstellung (Auszug aus der Liegenschaftskatasterflurkarte) zur Lage des von den Arbeiten betroffenen Gebietes kann im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz während der Dienststunden eingesehen werden.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstra-ßengesetz (§ 16a FStrG) und das Sächsische Straßengesetz (§ 38 SächsStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden. Die von der Vermessung in Anspruch genommenen Flächen werden schonend behandelt.
Etwaige durch diese Vorarbeiten unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. In diesem Falle wird um baldigste Benachrichtigung an folgende Anschrift gebeten:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz Abteilung 2, Referat 21 - Planung Postfach 929, 09009 Chemnitz
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wi-derspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz eingelegt werden. Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner Str. 19a, 01099 Dresden; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen eingelegt werden.
Karsten Mühlmann Abteilungsleiter 2 – Planung und Straßenbau
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2. Änderung des Bebauungsplanes "Heinzebankstraße" |
[aktualisiert: 31.05.2022] |
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Bekanntmachung der Genehmigung für die 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Heinzebankstraße“ der Gemeinde Großolbersdorf
Mit Bescheid vom 28.11.2017 (Aktenzeichen 03134-2017-32) hat das Landratsamt Erzgebirgskreis die 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Heinzebankstraße“ genehmigt. Die Gemeinde Großolbersdorf hat mit Beschluss vom 22.08.2017 die 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Heinzebankstraße“ als Satzung beschlossen.
Die Genehmigung der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes tritt mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Großolbersdorf am 20.12.2017 in Kraft.
Jeder kann den Bebauungsplan mit Begründung bei der Gemeindeverwaltung, Am Rathaus 8 in Großolbersdorf, ab dem 20.12.2017 während der Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung derVorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Großolbersdorf, 05.12.2017 …………………………………. ……………………….
Ort/ Datum Bürgermeister/ Siegel
Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr.12/2017 vom 20.12.2017
Großolbersdorf, 05.12.2017 ……………………………………. ……………………….
Ort/ Datum Bürgermeister/ Siegel |
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Freie Bauplätze im Mischgebiet "Heinzebankstraße" |
[aktualisiert: 10.12.2019] |
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Im Mischgebiet "Heinzebankstraße" gibt es noch freie Bauplätze für Gewerbebebauung.
Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung Tel. 037369 / 14117 |
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Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Hohlweg" in der Fassung vom Oktober 2022 in der Gemeinde Großolbersdorf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit |
[aktualisiert: 11.05.2023] |
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Der Gemeinderat der Gemeinde Großolbersdorf hat in seiner Sitzung am 01.11.2022 mit Beschluss Nr. GR 223/11/22 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Hohlweg" in der Fassung vom Oktober 2022 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.In der Zeit vom 12.12.2022 - 20.01.2023 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Hohlweg" in der Fassung vom Oktober 2022 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Großolbersdorf, Rathaus, Am Rathaus 8, 09432 Großolbersdorf (im Bauamt 2. Etage) zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten
Montag 09:00 -12:00 Uhr
Dienstag 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 -15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 -16:00 Uhr
Freitag 09:00 -12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Hohlweg" einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Gemeindeverwaltung Großolbersdorf,
Rathaus, Am Rathaus 8, 09432 Großolbersdorf - im Bauamt 2. Etage) abgeben.Die Mitteilung kann auch elektronisch an bauamt@grossolbersdorf.de übermittelt werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet unter eingestellt:https://www.grossolbersdorf.de/aktuelles.php sowie über ein Zentrales Intemetportal des Landes zugänglich gemacht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Hohlweg" gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
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Räumlichkeiten zu vermieten in Hohndorf |
[aktualisiert: 10.12.2019] |
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Im Haus der Begegnung Hohndorf, an der Alten Marienberger Straße 5, können mehrere Räumlichkeiten für Vereinsfeste und private Veranstaltungen gemietet werden:
- Mehrzweckraum für 50 Personen
- Vereinsraum für 20 Personen
- Mehrzweckhalle für ca. 150 Personen
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Immobilienverkäufe der Gemeinde Großolbersdorf |
[aktualisiert: 22.06.2021] |
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Folgende Immobilen der Gemeinde stehen zum Verkauf:
Ein Mehrfamilienhaus (3-4 WE) Zschopautalstraße 13
mit Gewerbeeinheit
Lage/Beschaffenheit: Altbausubstanz-sanierungsbedürftig
Grundstücksgröße und Erschließung: 740 m² plus angrenzendes Grundstück von ca. 2.310 m²
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