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Aktuelles
Neues aus der "SG Hohndorf" und von den "Volleyballfreunden Hohndorf" [aktualisiert: 18.01.2023]

SG Hohndorf
meets Volleyball
und lädt zum
Mitmachen ein

Die Sportfreunde der SG Hohndorf e.V. freuen sich im neuen Jahr 2023
die Volleyballfreunde Hohndorf in unserem Verein begrüßen zu dürfen.

Ab dem 01.01.2023 bietet die SG Hohndorf sportlich Interessierten nun
auch die Möglichkeit, sich beim Freizeit-Volleyball aktiv zu zeigen und
sich so am Sportleben zu beteiligen.

Möglich wird dies, da die bereits seit vielen Jahren bestehende
Sportgruppe, die Volleyballfreunde Hohndorf, sich unserer SG Hohndorf angeschlossen haben und dort eine neue Abteilung bilden.

Zu den Abteilungen Schach, Freizeit-Fußball und Gymnastik, die für
Interessierte, ob jung und alt, schon lange als verlässlicher Anlaufpunkt
für gemeinsame sportliche Betätigung bekannt sind, kommt damit nun
eine weitere attraktive Sportart hinzu.

Für Interessierte an unseren Angeboten besteht selbstverständlich die
Möglichkeit, sich unserem Verein anzuschließen und mit uns das
Sportleben in Hohndorf erfolgreich, natürlich verbunden mit der
notwendigen Portion Freude am Spiel, weiter zu gestalten.

Unser Ziel ist, zukünftig auch Kinder und Jugendliche wieder mehr als
bisher sportlich aktiv werden zu lassen und in unser Vereinsleben
einzubinden.

Daher sind auch alle, die bisher keine Erfahrung und tiefere Kenntnisse
bei der Ausübung unserer Sportarten haben, herzlich zu einem Besuch
und Probetraining eingeladen.

Also traut Euch, sprecht uns an und werdet Teil unseres Vereins!

Euer Vorstand der SG Hohndorf

 SG Hohndorf Trainingszeiten und Ansprechpartner

Die Trainings- und Übungszeiten der Abteilungen der SG Hohndorf e.V. und unsere jeweiligen Ansprechpartner im Überblick:


Freizeit-Fußball

Trainingszeit: jeden Montag, 19.30 Uhr
Treffpunkt: Haus der Begegnung
Ansprechpartner: René Fritzsche
(Tel. 0162 / 80 32 731)

Gymnastik

Trainingszeit: jeden Mittwoch, 20.00 Uhr
Treffpunkt: Haus der Begegnung
Ansprechpartner: Beate Wagler

Schach

Trainingszeit: jeden Freitag, 18.00 Uhr
(Jugend/Nachwuchs)
Trainingszeit: jeden Freitag, 19.00 Uhr
(Erwachsene/Wettkampf)
Treffpunkt: Haus der Begegnung
Ansprechpartner: Johannes Kehrer

Freizeit-Volleyball

Trainingszeit: jeden Donnerstag, 20.00 Uhr
Treffpunkt: Haus der Begegnung
Ansprechpartner: André Zschocke
(Tel. 0177 / 560 75 22)

 
Friedhofshalle Hohndorf saniert [aktualisiert: 12.01.2023]

Die Friedhofshalle Hohndorf konnte im vergangenen Jahr durch eine Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) iM Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 saniert werden.

Dabei wurde das Dach neugedeckt, die Fassade wurde neu gestrichen und die Fenster wurden erneuert. Der Innenraum wurde gestrichen und der Fußboden neu versiegelt. Außerdem wurden die Toiletten komplett saniert. 

 
Grundsteuerreform 2025 [aktualisiert: 12.01.2023]
 
Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Hohlweg" in der Fassung vom Oktober 2022 in der Gemeinde Großolbersdorf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit [aktualisiert: 12.01.2023]

Der Gemeinderat der Gemeinde Großolbersdorf hat in seiner Sitzung am 01.11.2022 mit Beschluss Nr. GR 223/11/22 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Hohlweg" in der Fassung vom Oktober 2022 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.In der Zeit vom 12.12.2022 - 20.01.2023 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Hohlweg" in der Fassung vom Oktober 2022 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Großolbersdorf, Rathaus, Am Rathaus 8, 09432 Großolbersdorf (im Bauamt 2. Etage) zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten
Montag 09:00 -12:00 Uhr
Dienstag 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 -15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 -16:00 Uhr
Freitag 09:00 -12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Hohlweg" einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Gemeindeverwaltung Großolbersdorf,
Rathaus, Am Rathaus 8, 09432 Großolbersdorf - im Bauamt 2. Etage) abgeben.Die Mitteilung kann auch elektronisch an bauamt@grossolbersdorf.de übermittelt werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet unter eingestellt:https://www.grossolbersdorf.de/aktuelles.php sowie über ein Zentrales Intemetportal des Landes zugänglich gemacht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Hohlweg" gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  Bebaungsplan Hohlweg.pdf
     
 
Neuauslobung ERZgeBÜRGER 2022 I 23 [aktualisiert: 12.01.2023]

              Neuauslobung des Großen Regionalpreises des Erzgebirgskreises ERZgeBÜRGER 2022 I 23

 
Kleine Umfrage zu Ihren Weihnachtstraditionen in Großolbersdorf und Ortsteilen auf unserer Munipolis-App gestartet!!! Wir freuen uns, wenn Sie daran teilnehmen. [aktualisiert: 12.01.2023]

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Umfrage.

 
  https://www.munipolis.de/app/umfrage/Umfrage-zu-Traditionen
   
Ukraine-Hilfe im Erzgebirgskreis/ Sonderförderung Ehrenamt [aktualisiert: 31.05.2022]

Ein Zustrom von Ukraine-Flüchtlingen ist bereits auch in unserer Region angekommen. Mit der Verteilung auf die Gemeinden soll diese Woche (11. KW) begonnen werden. Genaue Zahlen können momentan noch nicht genannt werden. Die Prognosen deuten aber auf einen großen Bedarf an möblierten Unterkünften und auch Geld- bzw. gezielten Sachspenden hin.

Gebrauchsfähige Sachspenden (Betten, Matratzen, Stühle, Tische, Schränke, Waschmaschinen, Kühlschränke, Kochmöglichkeiten, sonstige Küchenmöbel) werden dringend in Großolbersdorf benötigt. Diese bitte vorrangig an die Gemeindeverwaltung melden.

Wie sie außerdem helfen können, insbesondere Meldung von Unterkünften, erfahren Sie auf der Seite "Ukraine-Hilfe" des Erzgebirgskreises über nachfolgenden Link am Ende dieses Artikels oder gern auch über die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf unter 037369/ 141-0 oder 141-12.

Grundlage für die Entschädigung bzw. Finanzierung der Unterkunftskosten, die dem Vermieter für den Zeitraum der Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist ein abgeschlossener Nutzungs- bzw. Überlassungsvertrag für diesen Zeitraum. 

Ein Muster für einen Nutzungs- und Überlassungsvertrag kann Ihnen durch die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf zur Verfügung gestellt werden.

Ein wichtiger Hinweis: Wer Flüchtlinge aufnimmt, welche nicht gezielt durch den Landkreis bzw. die Kommune zugeteilt wurden und nicht nur auf Durchreise sind, muss diese unbedingt beim Landratsamt Erzgebirgskreis anmelden. Die Flüchtlinge und auch Vermieter können sonst keine finanzielle Unterstützung erhalten.

Hierfür ist es zunächst ausreichend, eine Mitteilung unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, derzeitiger Anschrift und der telefonischen Erreichbarkeit, sowie wenn möglich inklusive einer digitalen Passkopie an die E-Mail-Adresse: Anmeldung-Ukraine@kreis-erz.de zu senden.

_________________________________________________________

Außerdem möchten wir noch auf Unterstützung und Fördermöglichkeiten, speziell für ehrenamtliche Helfer, wie Privatpersonen, Vereine oder Initiativen aufmerksam machen:

1.)

"Sonderförderung Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" -   Ehrenamt (für gemeinnützige Organisationen)

Die Aktion Mensch stellt mit der "Sonderförderung Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" eine Möglichkeit, für schnelle und unbürokratische Hilfe zur Verfügung. Informationen erhalten Sie über den Link: Sonderförderung Ukrainekrieg: Hilfe für geflüchtete Menschen – Ehrenamt im Erzgebirge (erzgebirgskreis.de)

2.)

Viele Vereine und Initiativen setzen sich bereits aktiv für die ankommenden Menschen aus der Ukraine ein, andere machen sich gerade auf den Weg. Neben hoher Motivation und Einsatzbereitschaft, sind aber auch viele Fragen zu klären, z.B. zu Fördermitteln, rechtlichen Rahmenbedingungen oder Unterstützungsangeboten. Um gemeinsame Antworten zu finden, hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) kurzfristig ein entsprechendes Format aufgelegt, um ehrenamtlich Engagierte bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Ehrenamt hilft gemeinsam. Engagiert für Geflüchtete aus der Ukraine. – Erzgebirgskreis


 
  https://www.erzgebirgskreis.de/ukraine-hilfe
   
Verlängerung der Sperrung "Bushaltestelle: Schulstraße -Grundschule-" [aktualisiert: 31.05.2022]

Die Bushaltestelle an der Grundschule auf der Schulstraße ist voraussichtlich noch bis 31.08.2022 aufgrund der Bauarbeiten gesperrt. Die Haltestelle auf dem Meyweg kann weiter als Ersatz genutzt werden.


 
Führerscheinumtausch Geburtsjahrgänge 1959-1964 Antragsformulare [aktualisiert: 31.05.2022]

Führerscheinumtausch Geburtsjahrgänge 1959 - 1964

Wie schon aus diversen Medienveröffentlichungen bekannt, verlieren Führerscheine in Papierform, der Geburtsjahrgänge 1959 – 1964 zum 19.01.2023 ihre Gültigkeit.

Die betroffenen Führerscheininhaber müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises rechtzeitig einen Umtauschantrag stellen, um für die Zeit ab dem 19.01.2023 einen gültigen Kartenführerschein vorweisen zu können.

In der Gemeindeverwaltung liegen zu unseren Öffnungszeiten ab sofort die dafür nötigen Antragsformulare des Landratsamtes aus.

Das Antragsformular findet sich allerdings auch im Internet, auf der Homepage des Erzgebirgskreises: www.erzgebirgskreis.de (https://production.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/buergerservice/fahrerlaubnisbehoerde)

Ihren ausgefüllten Antrag sowie ein biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Papierführerscheins, senden Sie bitte direkt an das

Landratsamt Erzgebirgskreis,

Fahrerlaubnisbehörde,

Paulus-Jenisius-Straße 24,

09456 Annaberg-Buchholz.

Der Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamts in die dort befindlichen Briefkästen eingeworfen werden.

Das Landratsamt wird für Sie, nach Erhalt und Prüfung Ihres Antrags, bei der Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen lassen. Nach der Bestellung erhalten alle Antragsteller eine Zahlungsaufforderung mit weiteren Hinweisen zum Erhalt des neuen Führerscheins.

Die dort anfallenden Kosten liegen zwischen 25,30 € und 28,43 €.

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen in Fahrerlaubnissachen nur am Standort Annaberg-Buchholz möglich sind und aus Gründen des Infektionsschutzes aktuell möglichst vermieden werden sollen. Sie sind derzeit nur mit Termin möglich. Nähere Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises.

 
Bauarbeiten Glasfaserausbau beginnen [aktualisiert: 31.05.2022]

 Ab der 13. Kalenderwoche (28. März 2022) beginnen die Bauarbeiten zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Großolbersdorf.

Die Bauarbeiten machen umfangreiche Straßensperrungen erforderlich. Durch die beauftragten Bauunternehmen werden die betroffenen Haushalte jeweils mit Handzettel informiert.

Ansprechpartner sind:

* Gemeindeverwaltung Großolbersdorf, Herr Schreiter, 037369 14133

* Planungsbüro: TKI Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH, 0371 52 333 0

* Bauunternehmen Hohndorf: - RAC Rohrleitungsbau Altchemnitz GmbH, Tel. 0371 53 91 60

- Kabel Netzwerk Service GmbH, Tel. 03726 78 920

* Bauunternehmen Großolbersdorf/Hopfgarten: Swing Tiefbau GmbH, Tel. 03735 9120

 
Stellenausschreibung Erzieher/in [aktualisiert: 31.05.2022]

Stellenausschreibung

Die Gemeinde Großolbersdorf sucht ab sofort eine/einen

Staatlich anerkannte/anerkannten Erzieherin/Erzieher

für die Kindereinrichtung „Sonnenstrahl“ Großolbersdorf/Hohndorf

Der Arbeitsvertrag beinhaltet eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, das heißt, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt z. B. 25 Stunden, diese kann entsprechend des Bedarfes auf bis zu 31,25 Stunden erhöht werden.

Voraussetzung für die Einstellung ist

eine abgeschlossene Berufsausbildung als Staatlich anerkannte/ anerkannter Erzieherin/ Erzieher, nachgewiesene Masernimpfung (§ 20 Abs. 8 IfSG) sowie die Vorlage eines eintragsfreien erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Bundeszentralregistergesetz.

Darüber hinaus erwarten wir Flexibilität, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit.

Die Stelle wird nach den Eingruppierungsrichtlinien für den öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst, bewertet.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf, Am Rathaus 8, 09432 Großolbersdorf. Für Fragen stehen Ihnen die Leiterin der Kindereinrichtung, Frau Hoba (Tel. 037369/9982), oder die Personalsachbearbeiterin, Frau Schaarschmidt (Tel. 037369/141-14), gerne zur Verfügung.

Großolbersdorf, 19. Oktober 2021

Uwe Günther
Bürgermeister

 
Information zur Baumaßnahme Kanalsanierung im Bereich Mehrzweckgebäude/Kita Großolbersdorf [aktualisiert: 15.11.2022]

Die aus dem Programm ELER geförderte Maßnahme verbessert die Abwasseranlagen (Regenwasser/Schmutzwasser) der Gebäude Meyweg 1 und 2. 

Der Zeitraum der Bauarbeiten wird sich voraussichtlich von Ende August bis Ende Oktober 2022 erstrecken. Für eventuelle Einschränkungen während der Baumaßnahme bitten wir um Ihr Verständnis. Vielen Dank.

 
Information zum Breitbandausbau im Gemeindegebiet Großolbersdorf [aktualisiert: 31.05.2022]

Die Gemeinden Großolbersdorf und Drebach planen derzeit den Ausbau eines Glasfasernetzes für eine bessere Breitbandversorgung unserer Firmen und Einwohner.

Die erforderlichen Kabeltrassen sollen vorzugsweise in öffentlichen Straßen, Gehwegen bzw. Grünflächen verlegt werden. An einigen Stellen wird auch eine Trassenführung im Bereich von Privatgrundstücken erforderlich sein. Dazu sollen Duldungsvereinbarungen über die Grundstücksbenutzung abgeschlossen werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben in den letzten Tagen von der Gemeinde Großolbersdorf bzw. dem beauftragten Planungsunternehmen, Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH aus Chemnitz, Post erhalten. Wir bitten Sie, diese Unterlagen sorgsam zu prüfen und an das Planungsbüro zurück zu senden. 

Die Umsetzung des Breitbandausbaues wird von Bund und Land Sachsen gefördert. Die flächendeckende Versorgung mit schnellem und leistungsfähigem Internet ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben auch für unsere Gemeinde.
 
Planung für die Bundesstraße 174 - OU Großolbersdorf / Hohndorf - Vorarbeiten auf Grundstücken [aktualisiert: 31.05.2022]

Die Straßenbaubehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr) beabsichtigt, in der Gemeinde Großolbersdorf, den Gemarkungen Großolbersdorf und Hohndorf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. g. Bauvorhaben durchzuführen.

Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, müssen in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 18. November 2019 bis 15. Mai 2020 Vorarbeiten durchgeführt werden und zwar Vermessungsarbeiten.

Zur Durchführung der Arbeiten müssen die Grundstücke durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung betreten und ggf. befahren werden.

Folgende Flurstücke sind in der Gemarkung Großolbersdorf betroffen:
885, 892, 898, 1108, 899a, 907, 908, 908a, 915, 922, 925/1, 284/1, 909, 1099/8,1100, 920, 919, 930, 928, 940, 937, 945, 942, 957, 952, 951, 974, 967, 968/1, 979, 984/1, 984b, 985/4, 985/3, 996b, 999a, 995, 994, 1005b, 1006, 1007, 1010a, 992, 991, 988/7, 1011, 1012, 1010, 1014. 1015, 1106, 1016, 1013, 1017, 990, 333, 332/2, 332/3, 332/4, 332b, 331, 330f, 330/2, 330/5, 331/2, 331/1, 330/7, 330/8, 330/4, 330/9, 330/11, 330e, 1096/96, 1096/97, 1096/98, 1096/99, 1096/102, 330/10, 330/12, 1096/100, 327a, 1096/101, 327/5, 1019, 1022/2, 1023, 1022/1, 1028/1, 1028/2, 1027, 1023a, 322, 321/1, 1049/5, 1049/4, 1090/4, 334/3, 335/3, 334/1, 1090/5, 1090/6, 1050, 1161, 1152, 1162, 1163, 1057, 1105, 1052/1, 1104/1, 335/1, 335/5, 1090/2, 1052/3, 1090/7, 1104/3, 1062/12, 1101/1, 336/1, 1062/9, 1062/6, 342/2, 342/3, 1090/8, 1068/1, 1067/1, 1062/1, 1062/2, 1062/4, 1062/7, 1062/10, 1062f, 1062g, 1062, 1063, 1061, 1096/87

Folgende Flurstücke sind in der Gemarkung Hohndorf betroffen:
214/1, 214/2, 214/3, 215/1, 215/2, 216/1, 216/2, 217/1, 218/11, 219/2, 219/3, 220/1, 220/2, 220/3, 173a, 202/6, 2/5, 2/6, 2/7, 202/17, 202/18, 87/6, 202/21, 3/2, 3/3, 4a, 171a, 173/1, 173/2, 221/2, 221/4, 221/5, 198/1, 161/2, 161/3, 161/4, 171/6, 162/1, 162/2, 163, 221/3, 221b, 171/4, 137, 30/7, 131/4, 132/14, 124/2, 121/7, 116, 111/1, 108/1, 30/2, 30/4, 30/5, 30/8, 193/4, 103/15, 90/24. 96/12, 195/1, 93

Eine Dokumentation mit der Darstellung (Auszug aus der Liegenschaftskatasterflurkarte) zur Lage des von den Arbeiten betroffenen Gebietes kann im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz während der Dienststunden eingesehen werden.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstra-ßengesetz (§ 16a FStrG) und das Sächsische Straßengesetz (§ 38 SächsStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden.
Die von der Vermessung in Anspruch genommenen Flächen werden schonend behandelt.

Etwaige durch diese Vorarbeiten unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. In diesem Falle wird um baldigste Benachrichtigung an folgende Anschrift gebeten:

Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz
Abteilung 2, Referat 21 - Planung
Postfach 929, 09009 Chemnitz

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden.


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wi-derspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz eingelegt werden.
Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner Str. 19a, 01099 Dresden; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen
eingelegt werden.

Karsten Mühlmann
Abteilungsleiter 2 – Planung und Straßenbau

 
Lärmaktionsplan der Gemeinde Großolbersdorf [aktualisiert: 31.05.2022]

Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, 2002/49/EG - kurz Umgebungslärmrichtlinie. Diese legt fest, dass anhand von Lärmkarten der Umgebungslärm für Hauptverkehrswege und Ballungsräume zu ermitteln ist und entsprechend den Kartierungsergebnissen Lärmaktionspläne aufzustellen sind mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern.

Die Lärmkartierung erfolgte gemäß den Vorgaben des BImSchG § 47c für Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/a (ca. 8.200 Kfz/24 h) durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen. Das betrifft die Ortsdurchfahrten der B174 von Hohndorf und Großolbersdorf, auf einer Länge von 5,6 km.


Die erstellten Lärmkarten sollen im Lärmaktionsplan ausgewertet und im Ergebnis Bereiche herausgearbeitet werden, in denen aufgrund der Lärmbelastungen und Lärmbetroffenheiten Handlungsbedarf besteht (Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung).



Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden unter Einbindung bereits bestehender Planungen Strategien der Lärmminderung entwickelt und Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung in den Maßnahmenbereichen erarbeitet. Die Maßnahmenkonzepte münden im Lärmaktionsplan, in dem die Aktivitäten der Gemeinde Großolbersdorf dargestellt werden.

Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.grossolbersdorf.de, im Amtsblatt 01/2018, in der Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2018 und unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm#article26003.

Nachdem bis zum 31. März 2018 18 Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind, wurden diese ausgewertet.

Hierbei äußerten 12 der betroffenen Anwohner die Dringlichkeit nach einer Ortsumgehungsstraße. 11 Anwohner sind gegen Lärmschutzmaßnahmen, da diese zu wenig Wirkung hätten. Für die Einziehung einer Fahrspur sprachen sich 4 Betroffene aus, dabei käme auch eine Begrünung der nicht genutzten Fahrspur in Betracht. Des weiteren wurde 3 mal geäußert, die Straße für den Transitverkehr zu sperren, jeweils 2 mal kam eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h und ein teilweise Einhausen bzw. Übertunnelung der B 174.

Weitere Anmerkungen waren die Feinstaub-/ Abgaskonzentration und die daraus resultieren Gesundheitsgefahr, das Müllproblem, das erschwerte Linksabbiegen und die Gefahr für die Fußgänger.

Eine Bürgerin bemängelte falsche Verkehrsdurchlaßzahlen (8.000 Kfz./Tag) bei der Lärmkartierung. Unsere Recherche ergab, dass die Firma GAF mit den richtigen Zahlen ca. 14.000 Kfz./Tag gerechnet hat. In der Gemeinderatssitzung am 24.April 2018 soll der Gemeinderat über den „Entwurf des Lärmaktionsplanes“ beschließen.

Ab dem 02. bis zum 28. Mai 2018 lag der „Entwurf des Lärmaktionsplanes“ im Sekretariat des Bürgermeisters am Rathaus 8 in Großolbersdorf zu den Sprechzeiten aus. Anregungen und Hinweise konnten in schriftlicher Form oder zur Niederschrift vorgebracht und bis Auslegungsende bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

In der 43.Gemeinderatssitzung am 29. Mai 2018 stand der Beschluss zum Lärmaktionsplan auf der Tagesordnung.

Aufgrund der nicht eingegangenen Stellungnahmen beschloss der Gemeinderat in o.g. Sitzung mit der Beschlussvorlage GR 159/05/18, dass keine Abwägung durchgeführt werden muss.

Der Lärmaktionsplan wurde dann mit der Beschlussvorlage GR 160/05/18 einstimmig durch den Gemeinderat beschlossen.

Das Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes erfolgt mit Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.05.2018 im Amtsblatt-Nr. 06/2018 am 27.06.2018 und auf unserer Gemeindehomepage www.grossolbersdorf.de/News im PDF-Format.

Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess. In 5 Jahren werden wir einen weiteren überarbeiteten bzw. aktualisierten Lärmaktionsplan vorlegen müssen.

Wir setzen uns weiterhin für unsere Bürger ein, um eine Minderung der Lärmbelastung herbeizuführen.

Auch werden wir erneut straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen beantragen, wie z.B. die Einziehung einer Fahrspur in Hohndorf. Dem großen Ziel „Ortsumgehung“ muss auch künftig Nachdruck auf politischer Ebene verliehen werden.

Wir möchten uns bei allen Bürgern, die eine Stellungnahme abgegeben haben, für ihre Mithilfe bedanken und hoffen auch in Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit zu diesem Thema.

Uwe Günther, Bürgermeister und Christoph Seifert, Gemeindeverwaltung




  großolbersdorf_pflicht_hotspots_DEN_mit_LKZ(1).pdf
  Großolbersdorf(1).pdf
  großolbersdorf_L_DEN(1).pdf
  großolbersdorf_L_Night(1).pdf
     
 
Ausschreibung Bau-, Planungs- und Beratungsleistungen der Gemeinde Großolbersdorf [aktualisiert: 31.05.2022]

Ausschreibungen der Gemeinde Großolbersdorf sind jetzt unter 

 http://www.grossolbersdorf.de/verwaltung_e_government_vergaben.php

 zu finden.

 
2. Änderung des Bebauungsplanes "Heinzebankstraße" [aktualisiert: 31.05.2022]

Bekanntmachung der Genehmigung für die 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Heinzebankstraße“ der Gemeinde Großolbersdorf


Mit Bescheid vom 28.11.2017 (Aktenzeichen 03134-2017-32) hat das Landratsamt Erzgebirgskreis die 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Heinzebankstraße“ genehmigt. Die Gemeinde Großolbersdorf hat mit Beschluss vom 22.08.2017 die 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Heinzebankstraße“ als Satzung beschlossen.

Die Genehmigung der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes tritt mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Großolbersdorf am 20.12.2017 in Kraft.

Jeder kann den Bebauungsplan mit Begründung bei der Gemeindeverwaltung, Am Rathaus 8 in Großolbersdorf, ab dem 20.12.2017 während der Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.


Unbeachtlich werden demnach


1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung derVorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.




Großolbersdorf, 05.12.2017
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Ort/ Datum Bürgermeister/ Siegel



Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr.12/2017 vom 20.12.2017


Großolbersdorf, 05.12.2017
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Ort/ Datum Bürgermeister/ Siegel


  Bekanntmachung 2. Ändeung Bplan Heinzebankstraße.pdf
  Text Festsetzungen 2017.pdf
     
 
Freie Bauplätze im Mischgebiet "Heinzebankstraße" [aktualisiert: 10.12.2019]

Im Mischgebiet "Heinzebankstraße" gibt es noch freie Bauplätze für Gewerbebebauung.

Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung  Tel. 037369 / 14117

 
Räumlichkeiten zur Vermietung in Hopfgarten [aktualisiert: 10.12.2019]

Wir bieten Ihnen:

  • Sitzmöglichkeiten innen für ca. 40 Personen
  • Sitzmöglichkeiten im Außenbereich für ca.20 Pers.
  • Einbauküche mit Herd und Microwelle
  • Zapfanlage und Kühlschrank
  • Toilettenanlage mit Duschmöglichkeit
  • angrenzender Sportplatz zur Mitnutzung
 
Räumlichkeiten zu vermieten in Hohndorf [aktualisiert: 10.12.2019]

Im Haus der Begegnung Hohndorf, an der Alten Marienberger Straße 5, können mehrere Räumlichkeiten für Vereinsfeste und private Veranstaltungen gemietet werden:

- Mehrzweckraum für 50 Personen

- Vereinsraum für 20 Personen

- Mehrzweckhalle für ca. 150 Personen



 
Immobilienverkäufe der Gemeinde Großolbersdorf [aktualisiert: 22.06.2021]

Folgende Immobilen der Gemeinde stehen zum Verkauf:


Ein Mehrfamilienhaus (3-4 WE) Zschopautalstraße 13
mit Gewerbeeinheit
Lage/Beschaffenheit: Altbausubstanz-sanierungsbedürftig
Grundstücksgröße und Erschließung: 740 m² plus angrenzendes Grundstück von ca. 2.310 m²


Informationen erhalten Sie bei Herrn Seifert, 037369/14117 oder wohnungen@grossolbersdorf.de

 
 Impressionen