|
 |
|
 |
 |
Ausbau von NGA-Breitbandnetzen für Großolbersdorf und Drebach |
[aktualisiert: 30.05.2023] |
 |
|
Ab dem 13. Kalenderwoche (28. März 2022) begannen die Bauarbeiten
zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Großolbersdorf und Drebach.
Ansprechpartner
sind:
* Gemeindeverwaltung
Großolbersdorf, Herr Schreiter, 037369 14133
* Planungsbüro: TKI
Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH, 0371 52 333 0
* Bauunternehmen
Hohndorf: - RAC Rohrleitungsbau Altchemnitz GmbH, Tel. 0371 53 91 60
- Kabel Netzwerk
Service GmbH, Tel. 03726 78 920
* Bauunternehmen
Großolbersdorf/Hopfgarten: Swing Tiefbau GmbH, Tel. 03735 9120
* Bauunternehmen Drebach: Eiffage Infra Ost
* Bauunternehmen Scharfenstein und Venusberg: Aytac GmbH
Die Maßnahme wird in Höhe von 70 % durch die Bundesrepublik Deutschland und zu 30 % vom Freistaat Sachsen nach der Richtlinie "Digitale Offensive Sachsen" gefördert.
Die Förderung des Freistaates erfolgt durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
Es sollen ingesamt 2769 Haushalte und 285 Unternehmen angeschlossen werden. Außerdem erhalten die in den Ausbaugebieten liegenden drei Grundschulen einen Glasfaseranschluss.
Insgesamt sollen 305 km Leerrohre mit 637 km Glasfaser geschaffen werden. Dafür sind rund 111 km Tiefbauleistungen notwendig.
In der Gemeinde Großolbersdorf werden die Ortsteile Hopfgarten und Hohndorf vollständig und im Ortsteil Großolbersdorf der Bereich ab der Grünauer Straße 46 ans Glasfasernetz angeschlossen.
In der Gemeinde Drebach werden die Ortsteile Drebach, Scharfenstein, Venusberg und Spinnerei erschlossen.
Bis zum 31. Dezember 2022 wurden bisher rund 7,2 Millionen EURO für Bau- und Planungsleistungen ausgegeben.
Es wurden bisher 35,4 km Tiefbauleistungen geschaffen. Dabei wurden rund 100 km Leerrohre verlegt und mit 5,7 km Glasfaser befüllt.
Die 5 POP-Standorte wurden errichtet.
In Großolbersdorf wurde im Ortsteil Hopfgarten die Erschließung zu einem Großteil fertiggestellt. Im Ortsteil Großolbersdorf wurde der Bereich Wiesengrund bis Grünauer Straße 46 fertiggestellt.
In Hohndorf wurde die Tiefbauarbeiten im Bereich Siedlungsstraße und Alte Marienberger Straße fertiggestellt.
In Drebach wurde die Hauptstraße ab der Hausnr. 87 tiefbaumäßig fertiggestellt.
In Venusberg wurden die Nebenstraßen, die Herolder Straße erschlossen.
In Scharfenstein wurden die südlich des Bahnhofs gelegenen Grundstücke tiefbaumäßig angeschlossen.
|
|
 |
|
 |
 |
 |
Verlängerung Vollsperrung Alte Dorfstraße/ Wiesenweg |
[aktualisiert: 30.05.2023] |
 |
|
Folgende Vollsperrungen aufgrund Breitbandausbau werden verlängert:
- „Alte Dorfstraße“ und „Wiesenweg“ bis 30.06.2023
Im Laufe des Jahres werden noch weitere Baumaßnahmen im Rahmen des
Breitbandausbaues erfolgen.
Informationen dazu werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf |
|
 |
|
 |
 |
 |
Änderung zum Verkehrshinweis Ortslage Hohndorf |
[aktualisiert: 30.05.2023] |
 |
|
Änderung
zum Verkehrshinweis
Ortslage Hohndorf
Die
angekündigten Bauarbeiten
in der Ortslage Hohndorf beginnen
voraussichtlich erst ab 08.05.2023:
Die
Straßen werden dann,
wie bereits angekündigt, nacheinander
in
der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge jeweils
in der Zeit von 07:00-16:00 Uhr voll gesperrt:
1.
Oberer Weg / Neue Hauptstraße 2a bis Schulweg 5 und Oberer Weg 12
2.
Dorfstraße 15 bis B 174
3.
Dorfstraße 23 bis 26b und Tischauweg
4.
Mühlenweg von Dorfstraße 41 bis Mühlenweg 3
5.
Zschopenweg von Dorfstraße 15 bis B 174.
Von
16:00 - 07:00 Uhr wird jeweils die Fahrbahn für den Verkehr
freigegeben.
Wir
bitten alle davon betroffenen Verkehrsteilnehmer um Ihr Verständnis
für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.
Die
Gemeindeverwaltung Großolbersdorf. |
|
 |
|
 |
 |
 |
Vollsperrung der Grünauer Straße ab 08.05.2023 |
[aktualisiert: 30.05.2023] |
 |
|
Die
Grünauer Straße auf dem Abschnitt von Hausnummer 43 bis kurz vor der
Einmündung Warmbadstraße wird voraussichtlich in der Zeit vom 08.05.2023
bis zum 29.09.2023 aufgrund des Breitbandausbaues voll gesperrt.
Die tatsächlichen Bauarbeiten beginnen in Höhe der
Hausnummer 43 auf einem Abschnitt von 50m Länge. Je nach Baufortschritt
wird die Baustelle dann immer um ca. 50m weiter gerückt.
Bei Fragen zum Baufortschritt bzw. bei nötigen Absprachen, wenden Sie sich bitte direkt an die Bauarbeiter vor Ort.
Wir danken für Ihr Verständnis. |
|
 |
|
 |
 |
 |
Führerscheinumtausch der Geburtsjahrgänge 1959-1964 |
[aktualisiert: 11.05.2023] |
 |
|
Führerscheinumtausch
Geburtsjahrgänge 1959 - 1964
Wie
schon aus diversen Medienveröffentlichungen bekannt, verlieren Führerscheine in
Papierform, der Geburtsjahrgänge 1959 – 1964 zum 19.01.2023 ihre Gültigkeit.
Die
betroffenen Führerscheininhaber müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde des
Erzgebirgskreises rechtzeitig einen Umtauschantrag stellen, um für die Zeit ab
dem 19.01.2023 einen gültigen Kartenführerschein vorweisen zu können.
In
der Gemeindeverwaltung liegen zu unseren Öffnungszeiten ab sofort die dafür
nötigen Antragsformulare des Landratsamtes aus.
Das
Antragsformular findet sich allerdings auch im Internet, auf der Homepage des
Erzgebirgskreises: www.erzgebirgskreis.de (https://production.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/buergerservice/fahrerlaubnisbehoerde)
Ihren
ausgefüllten Antrag sowie ein biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie
und eine Kopie des alten Papierführerscheins, senden Sie bitte direkt an das
Landratsamt
Erzgebirgskreis,
Fahrerlaubnisbehörde,
Paulus-Jenisius-Straße
24,
09456
Annaberg-Buchholz.
Der
Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamts in die dort befindlichen
Briefkästen eingeworfen werden.
Das
Landratsamt wird für Sie, nach Erhalt und Prüfung Ihres Antrags, bei der
Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen lassen. Nach der Bestellung
erhalten alle Antragsteller eine Zahlungsaufforderung mit weiteren Hinweisen
zum Erhalt des neuen Führerscheins.
Die
dort anfallenden Kosten liegen zwischen 25,30 € und 28,43 €.
Bitte
beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen in Fahrerlaubnissachen nur am
Standort Annaberg-Buchholz möglich sind und aus Gründen des Infektionsschutzes
aktuell möglichst vermieden werden sollen. Sie sind derzeit nur mit Termin
möglich. Nähere Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises.
|
|
 |
|
 |
 |
 |
Neues aus der "SG Hohndorf" und von den "Volleyballfreunden Hohndorf" |
[aktualisiert: 11.05.2023] |
 |
|
SG Hohndorf meets Volleyball und lädt zum Mitmachen ein
Die Sportfreunde der SG Hohndorf e.V. freuen sich im neuen Jahr 2023 die Volleyballfreunde Hohndorf in unserem Verein begrüßen zu dürfen.
Ab dem 01.01.2023 bietet die SG Hohndorf sportlich Interessierten nun auch die Möglichkeit, sich beim Freizeit-Volleyball aktiv zu zeigen und sich so am Sportleben zu beteiligen.
Möglich wird dies, da die bereits seit vielen Jahren bestehende Sportgruppe, die Volleyballfreunde Hohndorf, sich unserer SG Hohndorf angeschlossen haben und dort eine neue Abteilung bilden.
Zu den Abteilungen Schach, Freizeit-Fußball und Gymnastik, die für Interessierte, ob jung und alt, schon lange als verlässlicher Anlaufpunkt für gemeinsame sportliche Betätigung bekannt sind, kommt damit nun eine weitere attraktive Sportart hinzu.
Für Interessierte an unseren Angeboten besteht selbstverständlich die Möglichkeit, sich unserem Verein anzuschließen und mit uns das Sportleben in Hohndorf erfolgreich, natürlich verbunden mit der notwendigen Portion Freude am Spiel, weiter zu gestalten.
Unser Ziel ist, zukünftig auch Kinder und Jugendliche wieder mehr als bisher sportlich aktiv werden zu lassen und in unser Vereinsleben einzubinden.
Daher sind auch alle, die bisher keine Erfahrung und tiefere Kenntnisse bei der Ausübung unserer Sportarten haben, herzlich zu einem Besuch und Probetraining eingeladen.
Also traut Euch, sprecht uns an und werdet Teil unseres Vereins!
Euer Vorstand der SG Hohndorf
SG Hohndorf Trainingszeiten und Ansprechpartner
Die Trainings- und Übungszeiten der Abteilungen der SG Hohndorf e.V. und unsere jeweiligen Ansprechpartner im Überblick:
Freizeit-Fußball
Trainingszeit: jeden Montag, 19.30 Uhr Treffpunkt: Haus der Begegnung Ansprechpartner: René Fritzsche (Tel. 0162 / 80 32 731)
Gymnastik
Trainingszeit: jeden Mittwoch, 20.00 Uhr Treffpunkt: Haus der Begegnung Ansprechpartner: Beate Wagler
Schach
Trainingszeit: jeden Freitag, 18.00 Uhr (Jugend/Nachwuchs) Trainingszeit: jeden Freitag, 19.00 Uhr (Erwachsene/Wettkampf) Treffpunkt: Haus der Begegnung Ansprechpartner: Johannes Kehrer
Freizeit-Volleyball
Trainingszeit: jeden Donnerstag, 20.00 Uhr Treffpunkt: Haus der Begegnung Ansprechpartner: André Zschocke (Tel. 0177 / 560 75 22) |
|
 |
|
 |
 |
 |
VERKEHRSHINWEIS
B 174, Fahrbahnerneuerung zwischen Heinzebank und Großolbersdorf |
[aktualisiert: 11.05.2023] |
 |
|
Am 27. März beginnen auf der B 174 zwischen
Heinzebank und Großolbersdorf die Arbeiten zur
Fahrbahnerneuerung. Dabei werden die Asphaltdeckschicht und
die Asphaltbinderschicht sowie bereichsweise
Asphalttragschicht erneuert. Die Baumaßnahme auf dem rund 2,9
Kilometer langen Abschnitt soll voraussichtlich Ende Juni
abgeschlossen werden.
Das Vorhaben umfasst ebenfalls die
Sanierung des Parkplatzes („Parkplatz der Freundschaft“)
zwischen Heinzebank und Großolbersdorf, sowie das Anlegen
einer Linksabbiegespur für den Parkplatz. Es erfolgen weitere
Arbeiten zur Verbreiterung der B 174 für eine Linksabbiegespur
und Anbindung der zukünftigen Straßenmeisterei an der
Heinzebank, der Neubau eines Gehweges und einer Bushaltestelle
im Bereich Heinzebank/zukünftige Meisterei und die Erneuerung
der Ampelanlage an der Kreuzung mit der B 101. Auch die
Beschilderung und Markierung, sowie die passiven
Schutzeinrichtungen werden im Bereich der Kreuzung zur
Heinzebank erneuert.
Mit dem Baubeginn erfolgen die Arbeiten bis
voraussichtlich Ende Mai zunächst unter Vollsperrung. Die
Umleitung in Richtung Marienberg erfolgt ab Zschopau über die
S 228 und bei Wolkenstein auf der B 101 zur B 174. In Richtung
Zschopau wird der Verkehr ab Heinzebank über die B 101 bis
Kalkwerk, weiter auf der S 226, ab Lengefeld auf der S 223,
und ab Börnichen über die S 227 wieder zur B 174 umgeleitet.
In der verbleibenden Bauzeit bis voraussichtlich Ende Juni
werden die restlichen Arbeiten in den Nebenflächen ohne
Verkehrseinschränkungen abgeschlossen.
Die Kosten für die Baumaßnahme belaufen
sich auf rund 2,3 Millionen Euro. Sie werden von der
Bundesrepublik Deutschland getragen.
Wir
bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis
für die notwendigen Einschränkungen und besonders
umsichtige Fahrweise auf der Umleitung. |
|
 |
|
 |
 |
 |
Sehenswürdigkeiten in Großolbersdorf wieder geöffnet ! |
[aktualisiert: 11.05.2023] |
 |
|
Ab 1. April öffnen das Dorfmuseum "Sättlerhaus"und der Stülpnerberg im Schnitzerheim in Großolbersdorf wieder ! Auch der "St.Gideon-Erbstollen" und das Nummernschildmuseum sind auf jeden Fall einen Besuch wert.
Der Stülpnerberg kann von April bis Oktober immer sonntags von 09:00-12:00 Uhr und auch auf Voranmeldung besichtigt werden.
Eine Besichtigung des St.Gideon-Stollens ist ebenfalls auf Voranmeldung möglich.
Unter der Telefonnummer 037369/ 141-0 können Sie gern einen Termin vereinbaren.
Das Nummernschildmuseum hat Montag bis Samstag von 09:00 - 16:30 Uhr und nach Vereinbarung unter 037369/ 84560 geöffnet.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch !
|
|
 |
|
 |
 |
 |
Friedhofshalle Hohndorf saniert |
[aktualisiert: 11.05.2023] |
 |
|
Die Friedhofshalle Hohndorf konnte im vergangenen Jahr durch eine Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) iM Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 saniert werden.
Dabei wurde das Dach neugedeckt, die Fassade wurde neu gestrichen und die Fenster wurden erneuert. Der Innenraum wurde gestrichen und der Fußboden neu versiegelt. Außerdem wurden die Toiletten komplett saniert.
 |
|
 |
|
 |
 |
 |
Ukraine-Hilfe im Erzgebirgskreis/ Sonderförderung Ehrenamt |
[aktualisiert: 31.05.2022] |
 |
|
Ein Zustrom von Ukraine-Flüchtlingen ist bereits auch in unserer Region angekommen. Mit der Verteilung auf die Gemeinden soll diese Woche (11. KW) begonnen werden. Genaue Zahlen können momentan noch nicht genannt werden. Die Prognosen deuten aber auf einen großen Bedarf an möblierten Unterkünften und auch Geld- bzw. gezielten Sachspenden hin.
Gebrauchsfähige Sachspenden (Betten, Matratzen, Stühle,
Tische, Schränke, Waschmaschinen, Kühlschränke, Kochmöglichkeiten,
sonstige Küchenmöbel) werden dringend in Großolbersdorf benötigt. Diese
bitte vorrangig an die Gemeindeverwaltung melden.
Wie sie außerdem helfen können, insbesondere Meldung von Unterkünften, erfahren Sie auf der Seite "Ukraine-Hilfe" des Erzgebirgskreises über nachfolgenden Link am Ende dieses Artikels oder gern auch über die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf unter 037369/ 141-0 oder 141-12.
Grundlage für die Entschädigung
bzw. Finanzierung der Unterkunftskosten, die dem Vermieter für den Zeitraum der Flüchtlingsunterbringung entstehen, ist ein abgeschlossener Nutzungs- bzw. Überlassungsvertrag für diesen Zeitraum.
Ein Muster für einen Nutzungs- und Überlassungsvertrag kann Ihnen durch die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf zur Verfügung gestellt werden.
Ein wichtiger Hinweis: Wer Flüchtlinge aufnimmt, welche nicht gezielt durch den Landkreis bzw. die Kommune zugeteilt wurden und nicht nur auf Durchreise sind, muss diese unbedingt beim Landratsamt Erzgebirgskreis anmelden. Die Flüchtlinge und auch Vermieter können sonst keine finanzielle Unterstützung erhalten.
Hierfür ist es zunächst ausreichend, eine Mitteilung unter Angabe
von Name, Vorname, Geburtsdatum, derzeitiger Anschrift und der
telefonischen Erreichbarkeit, sowie wenn möglich inklusive einer
digitalen Passkopie an die E-Mail-Adresse: Anmeldung-Ukraine@kreis-erz.de zu senden.
_________________________________________________________
Außerdem möchten wir noch auf Unterstützung und Fördermöglichkeiten, speziell für ehrenamtliche Helfer, wie Privatpersonen, Vereine oder Initiativen aufmerksam machen:
1.)
"Sonderförderung
Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" - Ehrenamt (für gemeinnützige Organisationen)
Die Aktion Mensch stellt mit der
"Sonderförderung
Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" eine Möglichkeit, für schnelle
und unbürokratische Hilfe zur Verfügung. Informationen erhalten Sie über den Link: Sonderförderung Ukrainekrieg: Hilfe
für geflüchtete Menschen – Ehrenamt im Erzgebirge
(erzgebirgskreis.de)
2.)
Viele Vereine
und Initiativen setzen sich bereits aktiv für die ankommenden Menschen
aus der Ukraine ein, andere machen sich gerade auf den Weg. Neben hoher
Motivation und Einsatzbereitschaft, sind aber auch viele Fragen zu klären, z.B. zu Fördermitteln, rechtlichen Rahmenbedingungen oder
Unterstützungsangeboten. Um gemeinsame Antworten zu finden, hat
die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) kurzfristig
ein entsprechendes Format aufgelegt, um ehrenamtlich Engagierte bei
ihrer Arbeit zu unterstützen.
Ehrenamt hilft gemeinsam. Engagiert für Geflüchtete
aus der Ukraine. – Erzgebirgskreis
|
|
 |
|
 |
 |
 |
Information zum Breitbandausbau im Gemeindegebiet Großolbersdorf |
[aktualisiert: 31.05.2022] |
 |
|
Die Gemeinden Großolbersdorf und Drebach planen derzeit den Ausbau eines Glasfasernetzes für eine bessere Breitbandversorgung unserer Firmen und Einwohner.
Die erforderlichen Kabeltrassen sollen vorzugsweise in öffentlichen Straßen, Gehwegen bzw. Grünflächen verlegt werden. An einigen Stellen wird auch eine Trassenführung im Bereich von Privatgrundstücken erforderlich sein. Dazu sollen Duldungsvereinbarungen über die Grundstücksbenutzung abgeschlossen werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben in den letzten Tagen von der Gemeinde Großolbersdorf bzw. dem beauftragten Planungsunternehmen, Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH aus Chemnitz, Post erhalten. Wir bitten Sie, diese Unterlagen sorgsam zu prüfen und an das Planungsbüro zurück zu senden.
Die Umsetzung des Breitbandausbaues wird von Bund und Land Sachsen gefördert. Die flächendeckende Versorgung mit schnellem und leistungsfähigem Internet ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben auch für unsere Gemeinde. |
|
 |
|
 |
 |
 |
Planung für die Bundesstraße 174 - OU Großolbersdorf / Hohndorf - Vorarbeiten auf Grundstücken |
[aktualisiert: 31.05.2022] |
 |
|
Die Straßenbaubehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr) beabsichtigt, in der Gemeinde Großolbersdorf, den Gemarkungen Großolbersdorf und Hohndorf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. g. Bauvorhaben durchzuführen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, müssen in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 18. November 2019 bis 15. Mai 2020 Vorarbeiten durchgeführt werden und zwar Vermessungsarbeiten.
Zur Durchführung der Arbeiten müssen die Grundstücke durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung betreten und ggf. befahren werden.
Folgende Flurstücke sind in der Gemarkung Großolbersdorf betroffen: 885, 892, 898, 1108, 899a, 907, 908, 908a, 915, 922, 925/1, 284/1, 909, 1099/8,1100, 920, 919, 930, 928, 940, 937, 945, 942, 957, 952, 951, 974, 967, 968/1, 979, 984/1, 984b, 985/4, 985/3, 996b, 999a, 995, 994, 1005b, 1006, 1007, 1010a, 992, 991, 988/7, 1011, 1012, 1010, 1014. 1015, 1106, 1016, 1013, 1017, 990, 333, 332/2, 332/3, 332/4, 332b, 331, 330f, 330/2, 330/5, 331/2, 331/1, 330/7, 330/8, 330/4, 330/9, 330/11, 330e, 1096/96, 1096/97, 1096/98, 1096/99, 1096/102, 330/10, 330/12, 1096/100, 327a, 1096/101, 327/5, 1019, 1022/2, 1023, 1022/1, 1028/1, 1028/2, 1027, 1023a, 322, 321/1, 1049/5, 1049/4, 1090/4, 334/3, 335/3, 334/1, 1090/5, 1090/6, 1050, 1161, 1152, 1162, 1163, 1057, 1105, 1052/1, 1104/1, 335/1, 335/5, 1090/2, 1052/3, 1090/7, 1104/3, 1062/12, 1101/1, 336/1, 1062/9, 1062/6, 342/2, 342/3, 1090/8, 1068/1, 1067/1, 1062/1, 1062/2, 1062/4, 1062/7, 1062/10, 1062f, 1062g, 1062, 1063, 1061, 1096/87
Folgende Flurstücke sind in der Gemarkung Hohndorf betroffen: 214/1, 214/2, 214/3, 215/1, 215/2, 216/1, 216/2, 217/1, 218/11, 219/2, 219/3, 220/1, 220/2, 220/3, 173a, 202/6, 2/5, 2/6, 2/7, 202/17, 202/18, 87/6, 202/21, 3/2, 3/3, 4a, 171a, 173/1, 173/2, 221/2, 221/4, 221/5, 198/1, 161/2, 161/3, 161/4, 171/6, 162/1, 162/2, 163, 221/3, 221b, 171/4, 137, 30/7, 131/4, 132/14, 124/2, 121/7, 116, 111/1, 108/1, 30/2, 30/4, 30/5, 30/8, 193/4, 103/15, 90/24. 96/12, 195/1, 93
Eine Dokumentation mit der Darstellung (Auszug aus der Liegenschaftskatasterflurkarte) zur Lage des von den Arbeiten betroffenen Gebietes kann im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz während der Dienststunden eingesehen werden.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstra-ßengesetz (§ 16a FStrG) und das Sächsische Straßengesetz (§ 38 SächsStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden. Die von der Vermessung in Anspruch genommenen Flächen werden schonend behandelt.
Etwaige durch diese Vorarbeiten unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. In diesem Falle wird um baldigste Benachrichtigung an folgende Anschrift gebeten:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz Abteilung 2, Referat 21 - Planung Postfach 929, 09009 Chemnitz
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wi-derspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz eingelegt werden. Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner Str. 19a, 01099 Dresden; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen eingelegt werden.
Karsten Mühlmann Abteilungsleiter 2 – Planung und Straßenbau
|
|
 |
|
 |
 |
 |
Lärmaktionsplan der Gemeinde Großolbersdorf |
[aktualisiert: 31.05.2022] |
 |
|
Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, 2002/49/EG - kurz Umgebungslärmrichtlinie. Diese legt fest, dass anhand von Lärmkarten der Umgebungslärm für Hauptverkehrswege und Ballungsräume zu ermitteln ist und entsprechend den Kartierungsergebnissen Lärmaktionspläne aufzustellen sind mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern.
Die Lärmkartierung erfolgte gemäß den Vorgaben des BImSchG § 47c für Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/a (ca. 8.200 Kfz/24 h) durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen. Das betrifft die Ortsdurchfahrten der B174 von Hohndorf und Großolbersdorf, auf einer Länge von 5,6 km.
Die erstellten Lärmkarten sollen im Lärmaktionsplan ausgewertet und im Ergebnis Bereiche herausgearbeitet werden, in denen aufgrund der Lärmbelastungen und Lärmbetroffenheiten Handlungsbedarf besteht (Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung).
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden unter Einbindung bereits bestehender Planungen Strategien der Lärmminderung entwickelt und Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung in den Maßnahmenbereichen erarbeitet. Die Maßnahmenkonzepte münden im Lärmaktionsplan, in dem die Aktivitäten der Gemeinde Großolbersdorf dargestellt werden.
Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.grossolbersdorf.de, im Amtsblatt 01/2018, in der Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2018 und unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm#article26003.
Nachdem bis zum 31. März 2018 18 Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind, wurden diese ausgewertet.
Hierbei äußerten 12 der betroffenen Anwohner die Dringlichkeit nach einer Ortsumgehungsstraße. 11 Anwohner sind gegen Lärmschutzmaßnahmen, da diese zu wenig Wirkung hätten. Für die Einziehung einer Fahrspur sprachen sich 4 Betroffene aus, dabei käme auch eine Begrünung der nicht genutzten Fahrspur in Betracht. Des weiteren wurde 3 mal geäußert, die Straße für den Transitverkehr zu sperren, jeweils 2 mal kam eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h und ein teilweise Einhausen bzw. Übertunnelung der B 174.
Weitere Anmerkungen waren die Feinstaub-/ Abgaskonzentration und die daraus resultieren Gesundheitsgefahr, das Müllproblem, das erschwerte Linksabbiegen und die Gefahr für die Fußgänger.
Eine Bürgerin bemängelte falsche Verkehrsdurchlaßzahlen (8.000 Kfz./Tag) bei der Lärmkartierung. Unsere Recherche ergab, dass die Firma GAF mit den richtigen Zahlen ca. 14.000 Kfz./Tag gerechnet hat. In der Gemeinderatssitzung am 24.April 2018 soll der Gemeinderat über den „Entwurf des Lärmaktionsplanes“ beschließen.
Ab dem 02. bis zum 28. Mai 2018 lag der „Entwurf des Lärmaktionsplanes“ im Sekretariat des Bürgermeisters am Rathaus 8 in Großolbersdorf zu den Sprechzeiten aus. Anregungen und Hinweise konnten in schriftlicher Form oder zur Niederschrift vorgebracht und bis Auslegungsende bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
In der 43.Gemeinderatssitzung am 29. Mai 2018 stand der Beschluss zum Lärmaktionsplan auf der Tagesordnung.
Aufgrund der nicht eingegangenen Stellungnahmen beschloss der Gemeinderat in o.g. Sitzung mit der Beschlussvorlage GR 159/05/18, dass keine Abwägung durchgeführt werden muss.
Der Lärmaktionsplan wurde dann mit der Beschlussvorlage GR 160/05/18 einstimmig durch den Gemeinderat beschlossen.
Das Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes erfolgt mit Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.05.2018 im Amtsblatt-Nr. 06/2018 am 27.06.2018 und auf unserer Gemeindehomepage www.grossolbersdorf.de/News im PDF-Format.
Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess. In 5 Jahren werden wir einen weiteren überarbeiteten bzw. aktualisierten Lärmaktionsplan vorlegen müssen.
Wir setzen uns weiterhin für unsere Bürger ein, um eine Minderung der Lärmbelastung herbeizuführen.
Auch werden wir erneut straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen beantragen, wie z.B. die Einziehung einer Fahrspur in Hohndorf. Dem großen Ziel „Ortsumgehung“ muss auch künftig Nachdruck auf politischer Ebene verliehen werden.
Wir möchten uns bei allen Bürgern, die eine Stellungnahme abgegeben haben, für ihre Mithilfe bedanken und hoffen auch in Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit zu diesem Thema.
Uwe Günther, Bürgermeister und Christoph Seifert, Gemeindeverwaltung
|
|
 |
|
 |
 |
 |
2. Änderung des Bebauungsplanes "Heinzebankstraße" |
[aktualisiert: 31.05.2022] |
 |
|
Bekanntmachung der Genehmigung für die 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Heinzebankstraße“ der Gemeinde Großolbersdorf
Mit Bescheid vom 28.11.2017 (Aktenzeichen 03134-2017-32) hat das Landratsamt Erzgebirgskreis die 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Heinzebankstraße“ genehmigt. Die Gemeinde Großolbersdorf hat mit Beschluss vom 22.08.2017 die 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Heinzebankstraße“ als Satzung beschlossen.
Die Genehmigung der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes tritt mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Großolbersdorf am 20.12.2017 in Kraft.
Jeder kann den Bebauungsplan mit Begründung bei der Gemeindeverwaltung, Am Rathaus 8 in Großolbersdorf, ab dem 20.12.2017 während der Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung derVorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Großolbersdorf, 05.12.2017 …………………………………. ……………………….
Ort/ Datum Bürgermeister/ Siegel
Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr.12/2017 vom 20.12.2017
Großolbersdorf, 05.12.2017 ……………………………………. ……………………….
Ort/ Datum Bürgermeister/ Siegel |
|
 |
|
 |
 |
 |
Freie Bauplätze im Mischgebiet "Heinzebankstraße" |
[aktualisiert: 10.12.2019] |
 |
|
Im Mischgebiet "Heinzebankstraße" gibt es noch freie Bauplätze für Gewerbebebauung.
Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung Tel. 037369 / 14117 |
|
 |
|
 |
 |
 |
Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Hohlweg" in der Fassung vom Oktober 2022 in der Gemeinde Großolbersdorf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit |
[aktualisiert: 11.05.2023] |
 |
|
Der Gemeinderat der Gemeinde Großolbersdorf hat in seiner Sitzung am 01.11.2022 mit Beschluss Nr. GR 223/11/22 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Hohlweg" in der Fassung vom Oktober 2022 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.In der Zeit vom 12.12.2022 - 20.01.2023 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Hohlweg" in der Fassung vom Oktober 2022 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Großolbersdorf, Rathaus, Am Rathaus 8, 09432 Großolbersdorf (im Bauamt 2. Etage) zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten
Montag 09:00 -12:00 Uhr
Dienstag 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 -15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 -12:00 Uhr und 13:00 -16:00 Uhr
Freitag 09:00 -12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Hohlweg" einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift (Gemeindeverwaltung Großolbersdorf,
Rathaus, Am Rathaus 8, 09432 Großolbersdorf - im Bauamt 2. Etage) abgeben.Die Mitteilung kann auch elektronisch an bauamt@grossolbersdorf.de übermittelt werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet unter eingestellt:https://www.grossolbersdorf.de/aktuelles.php sowie über ein Zentrales Intemetportal des Landes zugänglich gemacht: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Hohlweg" gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeindeverwaltung Großolbersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
|
|
 |
|
 |
 |
 |
Räumlichkeiten zu vermieten in Hohndorf |
[aktualisiert: 10.12.2019] |
 |
|
Im Haus der Begegnung Hohndorf, an der Alten Marienberger Straße 5, können mehrere Räumlichkeiten für Vereinsfeste und private Veranstaltungen gemietet werden:
- Mehrzweckraum für 50 Personen
- Vereinsraum für 20 Personen
- Mehrzweckhalle für ca. 150 Personen
|
|
 |
|
 |
 |
 |
Immobilienverkäufe der Gemeinde Großolbersdorf |
[aktualisiert: 22.06.2021] |
 |
|
Folgende Immobilen der Gemeinde stehen zum Verkauf:
Ein Mehrfamilienhaus (3-4 WE) Zschopautalstraße 13
mit Gewerbeeinheit
Lage/Beschaffenheit: Altbausubstanz-sanierungsbedürftig
Grundstücksgröße und Erschließung: 740 m² plus angrenzendes Grundstück von ca. 2.310 m²
|
|
 |
|
 |
|
|
|
|