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Start der Aufrufe zur Einreichung von Projektvorhaben im ländlichen Raum [aktualisiert: 13.11.2024]

Der Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion
Flöha– und Zschopautal e.V. hat die Aufrufe zur Einreichung von Projektvorhaben im ländlichen Raum gestartet.

Die Aufrufe zur Einreichung von LEADER-Projektvorhaben sind unter https://floeha-zschopautal.de/aufrufe-11-11-2024/ veröffentlicht.

Die Einreichfrist für alle 16 Maßnahmen aus 6 Handlungsfeldern mit einem Gesamtbudget von 3.158.800,00 € endet am 17.01.2025.

Vorhaben können für folgende Maßnahmen eingereicht werden:

  • Bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen
  • Maßnahmen zur Unterstützung von ehrenamtlich Tätigen sowie Stärkung von Bürgerbeteiligung (nicht investiv)
  • Bauliche Maßnahmen zum Erhalt des ländlichen Kulturerbes
  • Erhalt von Kirchen
  • Dorfumbauplanung
  • Errichtung/Modernisierung von öffentlichen Spielplätzen
  • Erhalt von Trauerhallen
  • Bauliche Anlagen zur Löschwasserversorgung
  • Aufwertung öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur
  • Bauliche Maßnahmen in Kita, Grund- und Oberschulen
  • Bauliche Maßnahmen zum Erosionsschutz
  • Bauliche Anlagen zum Erhalt der Artenvielfalt
  • Bauliche Maßnahmen zur Ansiedlung von Gesundheitseinrichtungen
  • Um- und Wiedernutzung für gewerbliche Zwecke
  • Um- und Wiedernutzung zu Beherbergungszwecken
  • Um- und Wiedernutzung als Hauptwohnsitz

 
Weihnachten in unserer Gemeinde [aktualisiert: 13.11.2024]

Endlich ist es wieder soweit. Die Vorbereitungen für die schöne Advents- und Weihnachtszeit sind längst im Gange und die schönste Zeit des Erzgebirges rückt in greifbare Nähe.

Was bei uns alles los ist, finden Sie im beigefügten Programm. Wir laden Sie herzlich dazu ein.

Die Gemeindeverwaltung.

 
Ausbau von NGA-Breitbandnetzen für Großolbersdorf und Drebach [aktualisiert: 13.11.2024]

 Ab dem 13. Kalenderwoche (28. März 2022) begannen die Bauarbeiten zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Großolbersdorf und Drebach.

Ansprechpartner sind:

* Gemeindeverwaltung Großolbersdorf, Herr Schreiter, 037369 14133

* Planungsbüro: TKI Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH, 0371 52 333 0

* Bauunternehmen Hohndorf: - RAC Rohrleitungsbau Altchemnitz GmbH, Tel. 0371 53 91 60

- Kabel Netzwerk Service GmbH, Tel. 03726 78 920

* Bauunternehmen Großolbersdorf/Hopfgarten: Swing Tiefbau GmbH, Tel. 03735 9120

* Bauunternehmen Drebach: Eiffage Infra Ost

* Bauunternehmen Scharfenstein und Venusberg: Aytac GmbH

Die Maßnahme wird in Höhe von 70 % durch die Bundesrepublik Deutschland und zu 30 % vom Freistaat Sachsen nach der Richtlinie "Digitale Offensive Sachsen" gefördert.

Die Förderung des Freistaates erfolgt durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Es sollen ingesamt 2769 Haushalte und 285 Unternehmen angeschlossen werden. Außerdem erhalten die in den Ausbaugebieten liegenden drei Grundschulen einen Glasfaseranschluss.

Insgesamt sollen 305 km Leerrohre mit 637 km Glasfaser geschaffen werden. Dafür sind rund 111 km Tiefbauleistungen notwendig. 

In der Gemeinde Großolbersdorf werden die Ortsteile Hopfgarten und Hohndorf vollständig und im Ortsteil Großolbersdorf der Bereich ab der Grünauer Straße 46 ans Glasfasernetz angeschlossen.

In der Gemeinde Drebach werden die Ortsteile Drebach, Scharfenstein, Venusberg und Spinnerei erschlossen. 

Bis zum 31. Dezember 2023 wurden bisher rund 15 Millionen EURO für Bau- und Planungsleistungen ausgegeben.

Die 5 POP-Standorte wurden errichtet. Von den 111 km Tiefbau wurden 89 km fertiggestellt. von den 58 Verteilkästen wurden 51 errichtet. Von den 1627 Gebäuden wurden 1308 tiefbauseitig angebunden und bei 718 erfolgte die Glasfasermontage.

In Großolbersdorf wurden von den geplanten 31,5 km Tiefbau 22 km fertiggestellt. 13 der 14 Verteilerkästen wurden errichtet. 140 der 160 geplanten Gebäudeanschlüsse wurden tiefbauseitig fertiggestellt.

Hopfgarten und Grünau sind die Tiefbauarbeiten abgeschlossen. Derzeit erfolgt in den Ortsteilen Großolbersdorf, Hopfgarten und Grünau der Einbau der Glasfaserleitungen.

Im Jahr 2024 ist der Abschluss der Tiefbauarbeiten vorgesehen, einschließlich der Erweiterung "Graue Flecken" (weitere 9 km Tiefbau), d. h. die Erschließung der Warmbadstraße, Seilergasse, Meyweg und Karl-Stülpner-Weg. 

Im Ortsteil Hohndorf wurden 11,8 km der geplanten 12,7 km Tiefbau fertiggestellt. Alle 8 Verteiler wurden errichtet. Von den 250 Gebäuden wurden 215 bereits tiefbauseitig erschlossen und bei 127 wurden die Glasfaserkabel eingezogen. 

Im Jahr 2024 ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen. 

In Scharfenstein wurden die geplanten 10 km Tiefbau fertiggestellt und alle 8 Verteilkästen errichtet.

Von den 220 Hausanschlüssen wurden 198 tiefbauseitig fertiggestellt, bei 184 erfolgte der Glasfasereinbau. 

Die Inbetriebnahme soll 2024 erfolgen. 

In Drebach wurden von den 32,6 km 26 Kilometer fertiggestellt. Von den 17 Verteilkästen wurden 13 errichtet. 

Von den 640 Hausanschlüssen wurden 423 tiefbauseitig fertiggestellt, bei 208 erfolgte der Glasfasereinbau.

Das Oberdorf Drebach soll 2024 in Betrieb genommen werden. Im Niederdorf soll bis Jahresende 2024 die Bauarbeiten abgeschlossen werden. 

In Venusberg (mit Spinnerei und Wilischthaler Straße) wurden von den geplanten 25 km, 19,5 km tiefbaumäßig fertiggestellt. 9 der 11 Verteilerkästen wurden gesetzt.

Von den 357 geplanten Gebäudeanschlüssen wurden 332 teifbaumäßig fertiggestellt und bei 180 erfolgte die Glasfaser-Montage.

Die Bauarbeiten solle bis Mitte 2024 abgeschlossen werden. 


 
Bekanntmachung: Baugrunderkundung zum Zwecke der Vorbereitung der Planung OU Großolbersdorf/ Hohndorf in der Zeit vom 04. Oktober 2024 bis 31. Januar 2025 [aktualisiert: 13.11.2024]
In Vorbereitung der Planung für das Vorhaben "B174-Neubau OU" ist die Erkundung des Baugrundes notwendig. Die Bekanntmachung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr sowie die Aufstellung der Flurstücke samt den Lageplänen, auf welchen entsprechende Untersuchungen durchgeführt werden sollen, finden Sie in den 3 nachfolgenden Download-Dateien.
  Bekanntmachung B 174.pdf
  Bekanntmachung Baugrund Anlage 1 Ãœbersichtskarte.pdf
  Bekanntmachung Baugrund Anlage 2 Lageplan.pdf
     
 
Der Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal e. V. bittet um Beachtung: [aktualisiert: 13.11.2024]

Eine Anmeldung für die Teilnahme an der Regionalkonferenz am 29. Oktober 2024 im medizinisch-kulturellen Zentrum „Lindenhof“ Leubsdorf ist über den in der Amtsblattausgabe Oktober beigefügten QR-Code leider nicht mehr möglich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anmeldung bis zum 20. Oktober 2024 online unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de oder per E-Mail an info@floeha-zschopautal.de vorzunehmen.

Verein zur Entwicklung der Erzgebirgsregion

Flöha– und Zschopautal e.V.

Geschäftsstelle

Gahlenzer Straße 65

09569 Oederan OT Gahlenz

Tel.: 037292  28 97 66

Fax: 037292  28 97 68

info@floeha-zschopautal.de

www.floeha-zschopautal.de

 

 
Kostenlose Naturschutzberatung für Landnutzer [aktualisiert: 13.11.2024]

 
Verlängerung Vollsperrung Grünauer Straße [aktualisiert: 13.11.2024]

Die Vollsperrung im Kreuzungsbereich Grünauer Straße/ An der Kirche wird ab 28.10.2024 erweitert bis zur Einmündung in die Warmbadstraße (siehe beigefügter Lageplan). Diese Sperrung dauert voraussichtlich bis zum 15.11.204 an.

 
Auslegung der Unterlagen zum Entwurf B-Plan Wohngebiet "Am Hohlweg" [aktualisiert: 28.09.2023]

  Begründung-Entwurf_Stand_09-2023(1).pdf
  Begründung-Entwurf-Anlage-I_Schalltechnisches-Gutachten(1).pdf
  Bekanntmachung_Entwurf_Stand_09-2023(1).pdf
  Deckblatt-Entwurf_Stand_09-2023(1).pdf
  Planzeichnung_Entwurf_Stand_09-2023_nur-Planzeichnung(1).jpg
  Planzeichnung_Entwurf_Stand_09-2023(1).pdf
  umweltbezogene-Stellungnahmen(1).pdf
     
 
Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Großolbersdorf Entwurf B-Plan "Am Hohlweg" [aktualisiert: 28.09.2023]

  Bekanntmachung Großolbersdorf.pdf
     
 
Lärmaktionsplan [aktualisiert: 20.02.2024]
Der Lärmaktionsplan wurde gestern beschlossen und tritt damit in Kraft. Wir veröffentlichen hier den Plan in seiner finalen Fassung.
  Lärmaktionsplan_Großolbersdorf Stand Dez 23.pdf
     
 
Lärmkartierung 2023 [aktualisiert: 28.09.2023]

Die Gemeinde Großolbersdorf informiert über die Ergebnisse der Lärmkartierung 2023, diese ist Grundlage für die Bewertung der Lärmsituation in der Gemeinde. 

 Die Lärmkarten finden Sie in der beiliegenden pdf.Datei, im Amtsblatt 06/2023 und unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm#article26003 .

Anregungen und Stellungnahmen zur Lärmminderung können bis zum 31.Juli 2023 bei Herrn Seifert, Bauamt, Am Rathaus 8 in 09432 Großolbersdorf abgegeben werden. 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der Gemeinderatssitzung am 19.September 2023 beraten.

Im Zeitraum vom 01. bis 31.Oktober wird der Lärmaktionplan in der Gemeindeverwaltung Großolbersdorf ausliegen.

Der Lärmaktionplan wird in der Gemeinderatssitzung am 28.11.2023 beschlossen  und danach im Amtsblatt und auf der Internetseite veröffentlicht.

  Info der Bürger(1).pdf
     
 
Hinweis zur Bereitstellung der Mülltonnen für die Leerung [aktualisiert: 28.09.2023]
Hinweis zur Bereitstellung der Mülltonnen für die Leerung

Sehr geehrte Damen und Herren Anlieger in Baustellenbereichen im Gemeindegebiet,

bitte stellen Sie die Mülltonnen, welche geleert werden sollen, am TAG VOR DEM EIGENTLICHEN ENTSORGUNGSTERMIN bis 14:00 Uhr sichtbar an die GRUNDSTÜCKSGRENZE.

Damit wird gewährleistet, dass die Baufirma nötigenfalls die Tonnen rechtzeitig an einen Sammelplatz bringen kann.

Diese Mitteilung können Sie gern an Nachbarn oder Verwandte, welche ebenfalls betroffen sein könnten, weiterleiten.

Vielen Dank.

Die Gemeindeverwaltung.

 
Ausschreibung Bau-, Planungs- und Beratungsleistungen der Gemeinde Großolbersdorf [aktualisiert: 28.09.2023]

Ausschreibungen der Gemeinde Großolbersdorf sind jetzt unter 

 http://www.grossolbersdorf.de/verwaltung_e_government_vergaben.php

 zu finden.

 
Baumaßnahme Abwasserregulierung Gebäude Meyweg 1 und 2 [aktualisiert: 28.09.2023]

Die aus dem Programm ELER geförderte Maßnahme verbessert die Abwasseranlagen (Regenwasser/Schmutzwasser) der Gebäude Meyweg 1 und 2. Der Zeitraum der Bauarbeiten war von August bis Ende Oktober 2022.

Die förderfähigen Ausgaben betrugen ca. 131 T€. Davon erhielten wir eine Förderung von 67 T€. 

 
Friedhofshalle Hohndorf saniert [aktualisiert: 28.09.2023]

Die Friedhofshalle Hohndorf konnte im vergangenen Jahr durch eine Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) iM Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 saniert werden.

Dabei wurde das Dach neugedeckt, die Fassade wurde neu gestrichen und die Fenster wurden erneuert. Der Innenraum wurde gestrichen und der Fußboden neu versiegelt. Außerdem wurden die Toiletten komplett saniert. 

 
Grundsteuerreform 2025 [aktualisiert: 11.05.2023]
 
Lärmaktionsplan der Gemeinde Großolbersdorf [aktualisiert: 28.09.2023]

Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, 2002/49/EG - kurz Umgebungslärmrichtlinie. Diese legt fest, dass anhand von Lärmkarten der Umgebungslärm für Hauptverkehrswege und Ballungsräume zu ermitteln ist und entsprechend den Kartierungsergebnissen Lärmaktionspläne aufzustellen sind mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu mindern.

Die Lärmkartierung erfolgte gemäß den Vorgaben des BImSchG § 47c für Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/a (ca. 8.200 Kfz/24 h) durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen. Das betrifft die Ortsdurchfahrten der B174 von Hohndorf und Großolbersdorf, auf einer Länge von 5,6 km.


Die erstellten Lärmkarten sollen im Lärmaktionsplan ausgewertet und im Ergebnis Bereiche herausgearbeitet werden, in denen aufgrund der Lärmbelastungen und Lärmbetroffenheiten Handlungsbedarf besteht (Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung).



Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden unter Einbindung bereits bestehender Planungen Strategien der Lärmminderung entwickelt und Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung in den Maßnahmenbereichen erarbeitet. Die Maßnahmenkonzepte münden im Lärmaktionsplan, in dem die Aktivitäten der Gemeinde Großolbersdorf dargestellt werden.

Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.grossolbersdorf.de, im Amtsblatt 01/2018, in der Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2018 und unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm#article26003.

Nachdem bis zum 31. März 2018 18 Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind, wurden diese ausgewertet.

Hierbei äußerten 12 der betroffenen Anwohner die Dringlichkeit nach einer Ortsumgehungsstraße. 11 Anwohner sind gegen Lärmschutzmaßnahmen, da diese zu wenig Wirkung hätten. Für die Einziehung einer Fahrspur sprachen sich 4 Betroffene aus, dabei käme auch eine Begrünung der nicht genutzten Fahrspur in Betracht. Des weiteren wurde 3 mal geäußert, die Straße für den Transitverkehr zu sperren, jeweils 2 mal kam eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h und ein teilweise Einhausen bzw. Übertunnelung der B 174.

Weitere Anmerkungen waren die Feinstaub-/ Abgaskonzentration und die daraus resultieren Gesundheitsgefahr, das Müllproblem, das erschwerte Linksabbiegen und die Gefahr für die Fußgänger.

Eine Bürgerin bemängelte falsche Verkehrsdurchlaßzahlen (8.000 Kfz./Tag) bei der Lärmkartierung. Unsere Recherche ergab, dass die Firma GAF mit den richtigen Zahlen ca. 14.000 Kfz./Tag gerechnet hat. In der Gemeinderatssitzung am 24.April 2018 soll der Gemeinderat über den „Entwurf des Lärmaktionsplanes“ beschließen.

Ab dem 02. bis zum 28. Mai 2018 lag der „Entwurf des Lärmaktionsplanes“ im Sekretariat des Bürgermeisters am Rathaus 8 in Großolbersdorf zu den Sprechzeiten aus. Anregungen und Hinweise konnten in schriftlicher Form oder zur Niederschrift vorgebracht und bis Auslegungsende bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

In der 43.Gemeinderatssitzung am 29. Mai 2018 stand der Beschluss zum Lärmaktionsplan auf der Tagesordnung.

Aufgrund der nicht eingegangenen Stellungnahmen beschloss der Gemeinderat in o.g. Sitzung mit der Beschlussvorlage GR 159/05/18, dass keine Abwägung durchgeführt werden muss.

Der Lärmaktionsplan wurde dann mit der Beschlussvorlage GR 160/05/18 einstimmig durch den Gemeinderat beschlossen.

Das Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes erfolgt mit Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.05.2018 im Amtsblatt-Nr. 06/2018 am 27.06.2018 und auf unserer Gemeindehomepage www.grossolbersdorf.de/News im PDF-Format.

Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess. In 5 Jahren werden wir einen weiteren überarbeiteten bzw. aktualisierten Lärmaktionsplan vorlegen müssen.

Wir setzen uns weiterhin für unsere Bürger ein, um eine Minderung der Lärmbelastung herbeizuführen.

Auch werden wir erneut straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen beantragen, wie z.B. die Einziehung einer Fahrspur in Hohndorf. Dem großen Ziel „Ortsumgehung“ muss auch künftig Nachdruck auf politischer Ebene verliehen werden.

Wir möchten uns bei allen Bürgern, die eine Stellungnahme abgegeben haben, für ihre Mithilfe bedanken und hoffen auch in Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit zu diesem Thema.

Uwe Günther, Bürgermeister und Christoph Seifert, Gemeindeverwaltung




  großolbersdorf_pflicht_hotspots_DEN_mit_LKZ(1).pdf
  Großolbersdorf(1).pdf
  großolbersdorf_L_DEN(1).pdf
  großolbersdorf_L_Night(1).pdf
     
 
Planung für die Bundesstraße 174 - OU Großolbersdorf / Hohndorf - Vorarbeiten auf Grundstücken [aktualisiert: 31.05.2022]

Die Straßenbaubehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr) beabsichtigt, in der Gemeinde Großolbersdorf, den Gemarkungen Großolbersdorf und Hohndorf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. g. Bauvorhaben durchzuführen.

Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, müssen in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 18. November 2019 bis 15. Mai 2020 Vorarbeiten durchgeführt werden und zwar Vermessungsarbeiten.

Zur Durchführung der Arbeiten müssen die Grundstücke durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung betreten und ggf. befahren werden.

Folgende Flurstücke sind in der Gemarkung Großolbersdorf betroffen:
885, 892, 898, 1108, 899a, 907, 908, 908a, 915, 922, 925/1, 284/1, 909, 1099/8,1100, 920, 919, 930, 928, 940, 937, 945, 942, 957, 952, 951, 974, 967, 968/1, 979, 984/1, 984b, 985/4, 985/3, 996b, 999a, 995, 994, 1005b, 1006, 1007, 1010a, 992, 991, 988/7, 1011, 1012, 1010, 1014. 1015, 1106, 1016, 1013, 1017, 990, 333, 332/2, 332/3, 332/4, 332b, 331, 330f, 330/2, 330/5, 331/2, 331/1, 330/7, 330/8, 330/4, 330/9, 330/11, 330e, 1096/96, 1096/97, 1096/98, 1096/99, 1096/102, 330/10, 330/12, 1096/100, 327a, 1096/101, 327/5, 1019, 1022/2, 1023, 1022/1, 1028/1, 1028/2, 1027, 1023a, 322, 321/1, 1049/5, 1049/4, 1090/4, 334/3, 335/3, 334/1, 1090/5, 1090/6, 1050, 1161, 1152, 1162, 1163, 1057, 1105, 1052/1, 1104/1, 335/1, 335/5, 1090/2, 1052/3, 1090/7, 1104/3, 1062/12, 1101/1, 336/1, 1062/9, 1062/6, 342/2, 342/3, 1090/8, 1068/1, 1067/1, 1062/1, 1062/2, 1062/4, 1062/7, 1062/10, 1062f, 1062g, 1062, 1063, 1061, 1096/87

Folgende Flurstücke sind in der Gemarkung Hohndorf betroffen:
214/1, 214/2, 214/3, 215/1, 215/2, 216/1, 216/2, 217/1, 218/11, 219/2, 219/3, 220/1, 220/2, 220/3, 173a, 202/6, 2/5, 2/6, 2/7, 202/17, 202/18, 87/6, 202/21, 3/2, 3/3, 4a, 171a, 173/1, 173/2, 221/2, 221/4, 221/5, 198/1, 161/2, 161/3, 161/4, 171/6, 162/1, 162/2, 163, 221/3, 221b, 171/4, 137, 30/7, 131/4, 132/14, 124/2, 121/7, 116, 111/1, 108/1, 30/2, 30/4, 30/5, 30/8, 193/4, 103/15, 90/24. 96/12, 195/1, 93

Eine Dokumentation mit der Darstellung (Auszug aus der Liegenschaftskatasterflurkarte) zur Lage des von den Arbeiten betroffenen Gebietes kann im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz während der Dienststunden eingesehen werden.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstra-ßengesetz (§ 16a FStrG) und das Sächsische Straßengesetz (§ 38 SächsStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden.
Die von der Vermessung in Anspruch genommenen Flächen werden schonend behandelt.

Etwaige durch diese Vorarbeiten unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. In diesem Falle wird um baldigste Benachrichtigung an folgende Anschrift gebeten:

Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz
Abteilung 2, Referat 21 - Planung
Postfach 929, 09009 Chemnitz

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden.


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wi-derspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz eingelegt werden.
Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner Str. 19a, 01099 Dresden; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen
eingelegt werden.

Karsten Mühlmann
Abteilungsleiter 2 – Planung und Straßenbau

 
2. Änderung des Bebauungsplanes "Heinzebankstraße" [aktualisiert: 31.05.2022]

Bekanntmachung der Genehmigung für die 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Heinzebankstraße“ der Gemeinde Großolbersdorf


Mit Bescheid vom 28.11.2017 (Aktenzeichen 03134-2017-32) hat das Landratsamt Erzgebirgskreis die 2. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Heinzebankstraße“ genehmigt. Die Gemeinde Großolbersdorf hat mit Beschluss vom 22.08.2017 die 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Heinzebankstraße“ als Satzung beschlossen.

Die Genehmigung der 2. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes tritt mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Großolbersdorf am 20.12.2017 in Kraft.

Jeder kann den Bebauungsplan mit Begründung bei der Gemeindeverwaltung, Am Rathaus 8 in Großolbersdorf, ab dem 20.12.2017 während der Sprechzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.


Unbeachtlich werden demnach


1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung derVorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.




Großolbersdorf, 05.12.2017
…………………………………. ……………………….

Ort/ Datum Bürgermeister/ Siegel



Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr.12/2017 vom 20.12.2017


Großolbersdorf, 05.12.2017
……………………………………. ……………………….

Ort/ Datum Bürgermeister/ Siegel


  Bekanntmachung 2. Ändeung Bplan Heinzebankstraße.pdf
  Text Festsetzungen 2017.pdf
     
 
Freie Bauplätze im Mischgebiet "Heinzebankstraße" [aktualisiert: 10.12.2019]

Im Mischgebiet "Heinzebankstraße" gibt es noch freie Bauplätze für Gewerbebebauung.

Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung  Tel. 037369 / 14117

 
Räumlichkeiten zur Vermietung in Hopfgarten [aktualisiert: 10.12.2019]

Wir bieten Ihnen:

  • Sitzmöglichkeiten innen für ca. 40 Personen
  • Sitzmöglichkeiten im Außenbereich für ca.20 Pers.
  • Einbauküche mit Herd und Microwelle
  • Zapfanlage und Kühlschrank
  • Toilettenanlage mit Duschmöglichkeit
  • angrenzender Sportplatz zur Mitnutzung
 
Räumlichkeiten zu vermieten in Hohndorf [aktualisiert: 10.12.2019]

Im Haus der Begegnung Hohndorf, an der Alten Marienberger Straße 5, können mehrere Räumlichkeiten für Vereinsfeste und private Veranstaltungen gemietet werden:

- Mehrzweckraum für 50 Personen

- Vereinsraum für 20 Personen

- Mehrzweckhalle für ca. 150 Personen



 
Immobilienverkäufe der Gemeinde Großolbersdorf [aktualisiert: 22.06.2021]

Folgende Immobilen der Gemeinde stehen zum Verkauf:


Ein Mehrfamilienhaus (3-4 WE) Zschopautalstraße 13
mit Gewerbeeinheit
Lage/Beschaffenheit: Altbausubstanz-sanierungsbedürftig
Grundstücksgröße und Erschließung: 740 m² plus angrenzendes Grundstück von ca. 2.310 m²


Informationen erhalten Sie bei Herrn Seifert, 037369/14117 oder wohnungen@grossolbersdorf.de

 
 Impressionen